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Potsdam. Wenn ein Transportunternehmen einem vermeintlich selbstständigen Kurierfahrer Fahraufträge erteilt und ihn mit „organisatorische Tipps“ und „Arbeitsanleitungen“ einbindet, kann dies dafür sprechen, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) in Potsdam mit einem am Montag, 4. Juli 2022, bekannt gegebenen Urteil (Az.: L 28 BA 23/19). Es verurteilte damit einen Transportdienstleister zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Das Unternehmen hat mit einem Kurierfahrer einen Rahmenvertrag für Transportaufträge abgeschlossen. In den Jahren 2016 und 2017 übernahm der Fahrer mit seinem eigenen Fahrzeug Kurierdienste. Zwar hatte der Fahrer ein Gewerbe angemeldet, er verfügte aber nicht über eigene Mitarbeiter oder einen Betrieb. Über...
weiter lesenKassel (jur). Eine Schwangerschaft während der Arbeitslosigkeit und eine damit einhergehende berufliche Einschränkung begründet kein höheres Elterngeld. Betroffene Frauen können nicht verlangen, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit während ihrer Schwangerschaft bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden, urteilte am Donnerstag, 9. März 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 10 EG 1/22 R). Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden für die Bemessung des Elterngeldes regelmäßig die Erwerbseinkünfte der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes herangezogen. Maßgeblich sind die Einkünfte aus abhängiger und selbstständiger Tätigkeit. Eine Ausnahme gibt es für erwerbstätige Frauen, für die wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ein Beschäftigungsverbot erteilt...
weiter lesenDas Sozialgericht Aachen entschied unter dem Aktenzeichen S 19 SO 112/23 , dass eine schwerbehinderte Frau Anspruch auf eine "Reha-Karre" hat. Das Urteil betont die Bedeutung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Teilhabe an Freizeitaktivitäten gefordert Die 36-jährige Klägerin, die an spastischer Tetraparese und Tetraplegie leidet, klagte vor dem Sozialgericht Aachen auf die Bewilligung einer "Reha-Karre", einem speziellen Fahrradanhänger für behinderte Erwachsene. Ihre Familie und Freunde unternehmen regelmäßig Fahrradausflüge, an denen die Klägerin ohne diese spezielle Vorrichtung nicht teilnehmen kann. Die Mutter der Klägerin argumentierte, dass die Tochter ohne die Reha-Karre vollständig von diesen Aktivitäten ausgeschlossen sei, und auch die Assistenzkräfte, die teils...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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