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Rechtsanwalt ErziehungsrenteDie Sozialhilfe dient der Grundsicherung von Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren eigenen minimalen Lebensunterhalt (Existenzminimum) zu sorgen und keinen Anspruch auf andere Leistungen wie z.B. ALG II haben. Sie ist im Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) gesetzlich geregelt. Die Basis für die Sozialhilfe ist das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip. Die Sozialhilfe knüpft daran an, dass die betreffende Person nicht (mehr) erwerbsfähig ist, z. B. wegen Alter oder vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Grundsätzlich erwerbsfähige Personen haben einen Anspruch auf ALG II (sog. Hartz IV).
Arten der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe kennt je nach Art der Hilfebedürftigkeit unterschiedliche Formen. Hierzu zählt die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege aber auch Hilfe ion anderen Lebenslagen, die dann beispielsweise die Übernahme von Bestattungskosten etc. beinhaltet. Die Hilfsmaßnahmen werden dabei grundsätzlich in Form von Geldleistungen, Beratungsleistungen aber auch mit tatsächlichen Hilfsangeboten (z. B. in Heimen und Anstalten) geleistet. Im Ausland lebende Deutsche können auch Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass sich die betreffende Person erwerbsunfähig ist und in einer „außergewöhnlichen Notlage“. Außerdem darf eine Rückkehr nach Deutschland nicht möglich sein.
Träger der Sozialhilfe
Der Normalfall der Sozialhilfe ist die Hilfe zum Lebensunterhalt. Für diese Hilfeleistungen sind in die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Hier sind die Behörden nicht nur organisatorisch für die Sozialhilfeleistungen zuständig, sondern sind auch hinsichtlich der Finanzierung. zuständig.
Eine Besonderheit der Sozialhilfe ist, dass sie im Vergleich zu anderen Leistungen der öffentlichen Hand keinen Antrag voraussetzt. Der Anspruch entsteht – mit Ausnahmen des Anspruchs auf Grundsicherung -, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung von Sozialhilfe vorliegen.
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Anwalt Sozialrecht WuppertalDas Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschied (Az.: L 16 KR 426/23 ), dass die GKV nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen muss. Frau kämpft vergeblich um Kostenübernahme für Lasertherapie Eine Frau aus Hannover, geboren 1952, litt nach den Wechseljahren unter Intimtrockenheit und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Ihr Gynäkologe empfahl eine Lasertherapie, um die Kollagen- und Elastinproduktion zu verbessern und damit eine langfristige Besserung der Beschwerden zu erreichen. Durch diese Behandlung könnte auch eine dauerhafte Hormontherapie vermieden werden. Sie beantragte die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse, die jedoch abgelehnt wurde. Die Begründung der Kasse lautete, dass die Lasertherapie für den Intimbereich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht als...
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Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Zugang zu Magenverkleinerungen mit dem Ziel der Gewichtsabnahme erleichtert. Nach einem jetzt bekanntgegebenen Urteil vom 22. Juni 2022 reicht es aus, wenn nicht-operative Wege der Gewichtsabnahme als wenig erfolgversprechend gelten können; durchweg probiert worden sein muss dies aber nicht (Az.: B 1 KR 19/21 R). Im Streitfall hatte der Patient starkes Übergewicht. Während ein Body-Mass-Index von 18,5 bis 25 als Normalgewicht gilt, lag seiner bei 55. Das entspricht einer Adipositas Grad III. Erfolglos hatte er bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für eine operative Magenverkleinerung beantragt. Das von dem Mann aufgesuchte Krankenhaus im Raum Stuttgart führte dennoch eine „Schlauchmagen-Operation“ durch. Hierfür stellte es der...
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Kassel (jur). Bundeswehrsoldaten erzielen mit dem erhaltenen Geld aus einer Reservistenübung „Erwerbseinkommen“. Sind die nicht mehr aktiven Soldaten auf Hilfeleistungen vom Jobcenter angewiesen, darf die Behörde die Einkünfte aus der Reservistentätigkeit zwar mindernd anrechnen, muss den Betroffenen aber auch den Erwerbstätigenfreibetrag gewähren, urteilte am Mittwoch, 13. Dezember 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7 AS 15/22 R). Geklagt hatte Oberstleutnant der Reserve aus dem Raum Kassel. Der Mann war auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen und nahm regelmäßig an mehrere Tage dauernden Reservistenübungen der Bundeswehr teil. Für eine fünftägige Übung im Vormonat erhielt er im Juli 2017 eine sogenannte Mindestleistung, deren Höhe sich unter anderem an dem Rang des Soldaten orientiert,...
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