Die Sozialhilfe dient der Grundsicherung von Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren eigenen minimalen Lebensunterhalt (Existenzminimum) zu sorgen und keinen Anspruch auf andere Leistungen wie z.B. ALG II haben. Sie ist im Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) gesetzlich geregelt. Die Basis für die Sozialhilfe ist das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip. Die Sozialhilfe knüpft daran an, dass die betreffende Person nicht (mehr) erwerbsfähig ist, z. B. wegen Alter oder vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Grundsätzlich erwerbsfähige Personen haben einen Anspruch auf ALG II (sog. Hartz IV).
Arten der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe kennt je nach Art der Hilfebedürftigkeit unterschiedliche Formen. Hierzu zählt die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege aber auch Hilfe ion anderen Lebenslagen, die dann beispielsweise die Übernahme von Bestattungskosten etc. beinhaltet. Die Hilfsmaßnahmen werden dabei grundsätzlich in Form von Geldleistungen, Beratungsleistungen aber auch mit tatsächlichen Hilfsangeboten (z. B. in Heimen und Anstalten) geleistet. Im Ausland lebende Deutsche können auch Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass sich die betreffende Person erwerbsunfähig ist und in einer „außergewöhnlichen Notlage“. Außerdem darf eine Rückkehr nach Deutschland nicht möglich sein.
Träger der Sozialhilfe
Der Normalfall der Sozialhilfe ist die Hilfe zum Lebensunterhalt. Für diese Hilfeleistungen sind in die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Hier sind die Behörden nicht nur organisatorisch für die Sozialhilfeleistungen zuständig, sondern sind auch hinsichtlich der Finanzierung. zuständig.
Eine Besonderheit der Sozialhilfe ist, dass sie im Vergleich zu anderen Leistungen der öffentlichen Hand keinen Antrag voraussetzt. Der Anspruch entsteht – mit Ausnahmen des Anspruchs auf Grundsicherung -, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung von Sozialhilfe vorliegen.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Kassel (jur). Für einen Unfall während eines unbezahlten eintägigen „Kennenlern-Praktikums“ einer Arbeitsplatzbewerberin kann die gesetzliche Unfallversicherung mitunter aufkommen. Voraussetzung für den Unfallschutz ist aber, dass der Unfallversicherungsträger dies in seiner Satzung so auch vorsieht, urteilte am Donnerstag, 31. März 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 13/20 R). Im Streitfall ging es um eine arbeitslose Frau aus Augsburg. Diese hatte sich auf eigene Initiative auf eine Stelle als IT-Administrator/Operator beworben. Das Unternehmen wollte sie näher kennenlernen und schloss mit ihr am 18. April 2017 eine „Kennenlern-/Praktikumsvereinbarung“. Danach sollte sie unbezahlt an einem Tag in dem Unternehmen ein Praktikum absolvieren. Es waren Fachgespräche mit der IT-Abteilung und...
weiter lesenKassel (jur). Beschäftigte eines insolventen Subunternehmens haben künftig bessere Aussicht, ausstehenden Lohn unbürokratisch von dem Generalunternehmen erstattet zu bekommen. Denn in Höhe des Mindestlohns kann sich das Generalunternehmen solche Zahlungen in Form des Insolvenzgeldes von der Bundesagentur für Arbeit zurückholen, wie am 15. Februar 2023 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 11 AL 37/21 R). Ein Bauunternehmen aus Rheinland-Pfalz hatte als Generalunternehmen für eine größere Baustelle ein Subunternehmen eingesetzt, für das 29 Arbeiter auf der Baustelle tätig waren. Doch diese erhielten ab April 2015 keinen Lohn mehr. Sie stellten Ende April oder im Mai ihre Arbeit ein und kündigten dann selbst zum 30. Juni 2015. Das Generalunternehmen zahlte ihnen 70 Prozent der ausstehenden...
weiter lesenDas Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied am 23. Juli 2024, dass ein vorübergehender Bezug einer Teilrente Rentnern nicht den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht (Az. L 14 KR 129/24 ). Teilrente-Trick scheitert: Rentner darf nicht in GKV wechseln Ein 69-jähriger Rentner, der seit 2008 privat krankenversichert ist, beantragte im September 2021 eine Teilrente, um die Aufnahme in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung seiner Ehefrau zu erreichen. Der Rentner, der seit 2019 verheiratet ist und seine selbstständige Tätigkeit aufgegeben hatte, plante, nach wenigen Monaten wieder die volle Rente zu beziehen und in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab und argumentierte, dass die Einkommensgrenze auf Basis...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.