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Stuttgart (jur). Mit der Verurteilung eines ambulanten Pflegedienstbetreibers wegen Abrechnungsbetrugs bei einigen Versicherten ist die Pflegekasse berechtigt, die in anderen Fällen erbrachten Pflegeleistungen genau zu überprüfen. Damit die monatlichen Abrechnungen vergütet werden können, muss der Pflegedienstbetreiber den „vollen Beweis“ für die erbrachte Pflege erbringen und dabei auch angeben, welche Pflegekraft mit welcher Qualifikation die Pflege wann und bei wem erbracht hat, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 25. April 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 4 P 4005/18). Allein die Vorlage der in Baden-Württemberg bei der Pflege angefertigten üblichen Durchführungskontrollblätter mit Namenskürzel der Pflegekraft reichten nicht. Im konkreten Fall...
weiter lesenLandshut (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kostenübernahme für Long-Covid-Behandlungen nicht pauschal wegen noch fehlender Richtlinien ablehnen. Das gilt insbesondere auch für die Doppelfiltrationsplasmapherese, eine gründliche maschinelle Reinigung des Bluts außerhalb des Körpers, wie das Sozialgericht Landshut in einem am Donnerstag, 3. August 2023, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: S 10 KR 150/23 ER). Es verpflichtete im Eilverfahren eine Krankenkasse, die Kosten von wöchentlich 1.000 Euro für die ärztlich vorgeschlagene Therapie zu bezahlen. Die damals 21-jährige Klägerin hatte im März 2022 eine Coronainfektion mit zunächst mildem Verlauf. Weitere drei Wochen später änderte sich das deutlich. Sie fühlte sich benommen, konnte sich nicht mehr konzentrieren und war körperlich...
weiter lesenDas Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschied, dass gesetzliche Krankenkassen keine UV-Schutzkleidung finanzieren müssen, selbst bei Sonnenallergie (Az.: L 16 KR 14/22 ). Krankenkasse verweigert Kostenübernahme für UV-Schutzkleidung bei Sonnenallergie Eine 1983 geborene Frau entwickelte im Sommer 2018 eine schwere Sonnenallergie mit kutanem Lupus erythematodes und musste im Krankenhaus behandelt werden. Ärzte rieten ihr zu spezieller UV-Schutzkleidung, einem Hut und Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50+. Daraufhin beantragte sie bei ihrer Krankenkasse finanzielle Unterstützung für die UV-Schutzkleidung. Die Krankenkasse lehnte ab und begründete, dass solche Produkte Alltagsgegenstände seien und daher nicht erstattet werden könnten. Diese Artikel seien im Handel frei verfügbar und...
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