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Rechtsanwältin für Erziehungsrente
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erziehungsrente


Fettabsaugung muss aus eigener Tasche bezahlt werden
20.03.2013Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Fettabsaugung muss aus eigener Tasche bezahlt werden

Stuttgart (jur). Wollen dicke Menschen wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen sich Fett absaugen lassen, können sie die Kosten nicht von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Der Erfolg der Fettabsaugung zum „Abspecken“ ist als „nachhaltige Behandlungsmethode“ nicht ausreichend belegt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Dienstag, 19. März 2013, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 4 KR 3517/11). Damit muss die Klägerin, die an einer Fettverteilungsstörung im Bereich des Gesäßes und beider Oberschenkel leidet, ihre gewünschte Fettabsaugung selbst bezahlen. Die Frau wiegt 91 Kilogramm bei einer Größe von nur 1,57 Metern. Durch Sport und eine Ernährungsumstellung hatte sie zehn Kilogramm abnehmen...

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Jobcenter muss Lernen im Schul-Zirkusprojekt bezahlen
09.03.2023Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Jobcenter muss Lernen im Schul-Zirkusprojekt bezahlen

Kassel (jur). Mittellose Schülerinnen und Schüler müssen ein einwöchiges Schul-Zirkusprojekt auf dem Schulgelände nicht aus eigener Tasche bezahlen. Sie haben Anspruch auf „gleichberechtigte Teilhabe an Bildung“, so dass das Jobcenter ähnlich wie bei Schulausflügen die anfallenden Kosten erstatten muss, urteilte am Mittwoch, 8. März 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7 AS 9/22 R). Voraussetzung hierfür sei, dass es sich um eine von der Schule organisierte Veranstaltung handelt und diese auch als Schulausflug stattfinden könnte.  Damit bekam eine zum Streitzeitpunkt siebenjährige Grundschülerin aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz recht. Das Kind und ihre alleinerziehende Mutter standen im Hartz-IV-Bezug. Als die Schule 2018 ein einwöchiges Zirkusprojekt auf dem Schulgelände...

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Grundsicherung für Arbeitssuchende ab 1.1.2026 – Rückkehr zu strengeren Regeln
02.11.2025Katrin WintzerSozialrecht
Frau  Katrin Wintzer

Die Bundesregierung will das Bürgergeld zum 1. Januar 2026 wieder in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenennen und das Sanktionssystem deutlich verschärfen. Hintergrund ist der Gesetzentwurf vom 17.10.2025, der u.a. härtere Reaktionen bei Arbeitsverweigerung vorsieht. Zugleich bleibt es 2026 bei einer Nullrunde: Die Regelbedarfe werden nicht erhöht, weil die Fortschreibung nach geltendem Recht sogar zu einem geringeren Betrag geführt hätte; der Besitzschutz verhindert das Absenken. Damit steigt der Druck, aber nicht die Leistung. Leistungsinhalt Es bleibt beim Grundmodell: Anspruch haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 15 Jahren, die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§§ 7 ff. SGB II n.F.). Die...

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