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Dirk Vossen
Kanzlei für Arbeitsrecht - Dirk Vossen Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Susanne Pfuhlmann-Riggert
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Ausbildungsförderungsrecht
Sozialrecht
Bundeszentralregister: Wie beantragt man eine Löschung oder Auskunft?
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick darüber, wie man eine Löschung oder Auskunft etwa über eingetragene Vorstrafen im Bundeszentralregister beantragt und was es mit dem Führungszeugnis auf sich hat.
Löschung aus dem Bundeszentralregister
Bei dem Bundeszentralregister handelt es sich um ein amtliches Register. In dieses werden insbesondere rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat eingetragen. Dies gilt sowohl dann, wenn der Täter zu einer Freiheitsstrafe, als auch wenn er zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Die Eintragungen in das Bundeszentralregister werden normalerweise nach einer bestimmten Zeit aus dem Bundeszentralregister gelöscht. Dies geschieht von Amts wegen, ohne dass der Betroffene hierfür einen Antrag stellen muss.
Antrag auf ... weiter lesen
Sozialrecht
Elterngeld für freigestellte Arbeitnehmer auch bei vollem Gehalt
Kassel (jur). Werden frischgebackene Eltern von der Arbeit bei voller Gehaltszahlung freigestellt, können sie noch zusätzlich Elterngeld erhalten. Der Elterngeldanspruch geht nur dann verloren, wenn die volle Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Montag, 5. November 2012, veröffentlichten Urteil (Az.: B 10 EG 7/11 R). Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Eltern Elterngeld erhalten, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, sie es selbst betreuen und „keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben“. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei nicht 30 Wochenstunden übersteigen. Für die Elterngeldberechnung ist das durchschnittliche Einkommen ... weiter lesen
Sozialrecht
Schonvermögen bei Hartz 4, Grundsicherung und Unterhalt
Wer Sozialleistungen beantragen will, muss sein Einkommen sowie vorhandene Vermögenswerte offenlegen. Denn bevor der Staat finanziell einspringt, muss der Antragsteller erst einmal sein gesamtes verwertbares Vermögen einsetzen. Bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können, soll möglichst zunächst auf das eigene Vermögen zurückgegriffen werden. Es gibt jedoch auch Vermögen, das unantastbar ist und nicht zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts eingesetzt werden muss. Hier spricht man vom Schonvermögen.
Schonvermögen im deutschen Sozialrecht und Unterhaltsrecht
Der Begriff des Schonvermögens spielt vor allem im deutschen Sozialrecht und Unterhaltsrecht eine Rolle. Unter Schonvermögen versteht man dasjenige Vermögen, das unangetastet bleiben kann , sollte man Leistungen vom Staat beantragen. Das ... weiter lesen
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