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Anwalt Sozialrecht WuppertalKassel (jur). Sichert das Jobcenter in einer Eingliederungsvereinbarung einem Arbeitslosen finanzielle Hilfe für den Lebensunterhalt zu, ist solch eine Zusage nichtig und rechtlich nicht bindend. Denn in einer Eingliederungsvereinbarung dürfen nur Eingliederungsleistungen und nicht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts geregelt werden, urteilte am Mittwoch, 2. April 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 26/13 R). Auch wenn das Jobcenter in der Vereinbarung Zusagen für entsprechende Leistungen gegeben hat, ist die Behörde bei solch einem offensichtlichen und schwerwiegenden Fehler nicht daran gebunden, so der 4. Senat. Geklagt hatte ein psychisch kranker und mittlerweile erwerbsunfähiger Mann aus Hamburg, der zunächst für ein Semester an einer...
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Halle (jur). Wenn Security-Firmen Ordner für Großveranstaltungen engagieren, sind diese in der Regel nicht selbstständig tätig. Gegenteilige „Engagementverträge“ seien ein „Etikettenschwindel zur Verschleierung des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses“, wie das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem am Dienstag, 20. Juni 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 3 BA 6/19). Daher müsse der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Geklagt hatte eine Security-Firma, die ihre Mitarbeiter in Fußballstadien, Festzelten oder auch Diskotheken eingesetzt hat. Dort kontrollierten sie die Eintrittskarten, lenkten die Besucherströme und sorgten insgesamt für Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeiter wurden jeweils für einzelne Veranstaltungen angeworben und erhielten für ihren Einsatz...
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Chemnitz (jur). Erhalten Selbstständige aufstockende Arbeitslosengeld-II-Leistungen, können sie wegen einer Einkommensteuernachzahlung für vor dem Hilfebezug liegende Zeiträume nicht ihr Einkommen mindern und damit höhere Hilfeleistungen vom Jobcenter erhalten. Denn bei Einkommensteuernachzahlungen handelt es sich um „nicht erfasste Steuerschulden, die nicht vom Einkommen im Bewilligungszeitraum mindernd abzusetzen sind“, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am Dienstag, 9. Mai 2023, veröffentlichten Urteil. (Az.: L 7 AS 629/20). Die Chemnitzer Richter ließen wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu. Im konkreten Fall ging es um eine Familie aus dem Raum Leipzig, der von April 2012 bis 30. September 2012 zunächst vorläufig...
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