Rechtsanwalt Pflegeversicherungsrecht - Anwalt für Pflegeversicherungsrecht finden!
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Pflegeversicherungsrecht
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durch uns zugeordnet.Rechtsanwalt für Pflegeversicherungsrecht
Das Pflegeversicherungsrecht bildet die fünfte Säule des fünfgliedrigen Sozialversicherungssystems in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage des Pflegeversicherungsrechts bildet das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Die Pflegeversicherung wurde durch das Pflege-Versicherungsgesetz (Pflege VG) als eigenständiger Teil der Sozialversicherung verankert.
Das Pflegeversicherungsrecht unterscheidet zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung, die einen Versicherungsschutz gegen langfristige und ausgeprägte Pflegebedürftigkeit bieten. Rechtsberatung zum Thema Pflegeversicherung erfolgt im besten Fall ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Im Versicherungsfall stellt die gesetzliche Pflegeversicherung auf Antrag das sogenannte Pflegegeld zur Verfügung, mit dem die Kosten der Pflege für eine pflegebedürftige Person abgesichert werden sollen. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von der Pflegestufe des Erkrankten, wobei je nach Umfang der erforderlichen Pflegemaßnahmen zwischen Pflegestufe I, Pflegestufe II und Pflegestufe III unterschieden wird. Steht der pflegebedürftigen Person innerhalb der Familie niemand zur Verfügung, der die Pflege übernehmen könnte, kann die gesetzliche Pflegeversicherung auch die Kosten für eine professionelle Pflege durch eine fachkundige Pflegekraft übernehmen (Pflegesachleistung). Auch die Kombination aus der Zahlung von Pflegegeld und der Stellung einer Pflegesachleistung ist möglich. Daneben kann die gesetzliche Pflegeversicherung auch die Aufwendungen für eine stationäre Pflege, die Tages- oder Nachtpflege oder zusätzliche Leistungen übernehmen, sofern hierfür besonderer Bedarf besteht.
Private Pflegeversicherung
Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit einer privaten Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Bei einer privaten Pflegeversicherung wird zwischen der Pflegerentenversicherung, der Pflegekostenversicherung und der Pflegetagegeldversicherung unterschieden, wobei die Pflegetagegeldversicherung die häufigste Art der privaten Pflegeversicherung darstellt. Bei der Pflegetagegeldversicherung zahlt die Versicherung im Versicherungsfall einen vereinbarten Geldbetrag pro Tag aus, mit dem der Versicherungsnehmer die Kosten der Pflege abdecken kann.
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