Das Pflegeversicherungsrecht bildet die fünfte Säule des fünfgliedrigen Sozialversicherungssystems in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage des Pflegeversicherungsrechts bildet das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Die Pflegeversicherung wurde durch das Pflege-Versicherungsgesetz (Pflege VG) als eigenständiger Teil der Sozialversicherung verankert.
Das Pflegeversicherungsrecht unterscheidet zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung, die einen Versicherungsschutz gegen langfristige und ausgeprägte Pflegebedürftigkeit bieten. Rechtsberatung zum Thema Pflegeversicherung erfolgt im besten Fall ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Im Versicherungsfall stellt die gesetzliche Pflegeversicherung auf Antrag das sogenannte Pflegegeld zur Verfügung, mit dem die Kosten der Pflege für eine pflegebedürftige Person abgesichert werden sollen. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von der Pflegestufe des Erkrankten, wobei je nach Umfang der erforderlichen Pflegemaßnahmen zwischen Pflegestufe I, Pflegestufe II und Pflegestufe III unterschieden wird. Steht der pflegebedürftigen Person innerhalb der Familie niemand zur Verfügung, der die Pflege übernehmen könnte, kann die gesetzliche Pflegeversicherung auch die Kosten für eine professionelle Pflege durch eine fachkundige Pflegekraft übernehmen (Pflegesachleistung). Auch die Kombination aus der Zahlung von Pflegegeld und der Stellung einer Pflegesachleistung ist möglich. Daneben kann die gesetzliche Pflegeversicherung auch die Aufwendungen für eine stationäre Pflege, die Tages- oder Nachtpflege oder zusätzliche Leistungen übernehmen, sofern hierfür besonderer Bedarf besteht.
Private Pflegeversicherung
Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit einer privaten Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Bei einer privaten Pflegeversicherung wird zwischen der Pflegerentenversicherung, der Pflegekostenversicherung und der Pflegetagegeldversicherung unterschieden, wobei die Pflegetagegeldversicherung die häufigste Art der privaten Pflegeversicherung darstellt. Bei der Pflegetagegeldversicherung zahlt die Versicherung im Versicherungsfall einen vereinbarten Geldbetrag pro Tag aus, mit dem der Versicherungsnehmer die Kosten der Pflege abdecken kann.
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Stuttgart. Nicht-binäre Menschen, die sich weder als Frau noch als Mann fühlen, haben keinen Anspruch darauf, ihren Körper so anzugleichen, dass dieser ein möglichst geschlechtsneutrales Äußeres hat. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) in einem am Montag, 18. Juli 2022, bekannt gegebenen Urteil (Az.: L 5 KR 1811/21) entschieden. Bei der klagenden Person lagen seit der Geburt weibliche Geschlechtsmerkmale vor.Da sie sich jedoch keinem Geschlecht zugehörig fühlte, änderte sie ihren Vornamen im Geburtsregister und gab beim Geschlecht an „ohne Angabe“. Außerdem beantragte sie bei ihrer Krankenkasse eine Brustentfernung. Dies wurde von der Krankenkasse jedoch abgelehnt. Im Alter von 22 Jahren ließ sie dann auf eigene Kosten die Operation durchführen. Mit ihrer Klage fordert sie die...
weiter lesenWerden Arbeitnehmer beim Essen und Trinken am Bürokopierer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt? Davon kann man nicht ohne Weiteres ausgehen. Inwieweit Arbeitnehmer auch beim Stillen ihrer menschlichen Bedürfnisse wie Essen und Trinken am Arbeitsplatz dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, ist immer wieder Gegenstand von spannenden Gerichtsentscheidungen. Im zugrundeliegenden Fall ging es um einen Mitarbeiter, der sich an den Kopierer begeben hatte. Doch er konnte damit nicht sofort beginnen, weil das im Büro befindliche Kopiergerät noch nicht startklar war. Folglich beschloss er eine kurze Pause einzulegen und vor Ort seinen Durst zu stillen. Er begab sich zum direkt in der Nähe befindlichen Kühlschrank und nahm eine Flasche mit alkoholfreiem Bier...
weiter lesenStraßburg (jur). Eine heute 70-jährige Britin muss nachts in Inkontinenzkissen pinkeln, um dem Staat teure Pflegekräfte zu ersparen. Das hat am Dienstag, 20. Mai 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden (Az.: 4241/12). Danach dürfen Staaten Pflegebedürftigen auch gewisse Unannehmlichkeiten zumuten, um dem Steuerzahler oder der Solidargemeinschaft Geld zu sparen. Die Klägerin aus London ist in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt. Alleine kann sie weder zur Toilette gehen noch einen Toilettensitz besteigen. Damit sie auch nachts ihre Notdurft verrichten kann, hatte sie früher pflegerische Unterstützung bekommen. 2008 und dann nochmals endgültig 2011 wurde diese Leistung widerrufen. Statt der Pflegekraft...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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