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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nutzungsbedingungen (Mobile Business)
IT Recht
Kein Schadenersatz wegen Datenschutzverstoß von Facebook
Hamm (jur). Der Facebook-Mutterkonzern Meta muss für ein nicht verhindertes unrechtmäßiges Sammeln und Veröffentlichen von Nutzerdaten durch Unbekannte den Betroffenen grundsätzlich Schadenersatz zahlen. Hierfür reicht es aber nicht aus, dass die betroffene Person wegen der Weitergabe von Daten wie der Mobiltelefonnummer und des Namens pauschal auf einen empfundenen Kontrollverlust und ihre Ängste hinweist, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Mittwoch, 6. September 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 U 19/23).
Hintergrund des Rechtsstreits war sogenanntes Scraping (englisch für zusammenkratzen) bei Facebook. Unbekannte hatten spätestens seit Januar 2018 bis zum 6. September 2019 wegen eines Datenlecks bei Facebook Nutzerdaten von rund einer halben Milliarde Facebook-Nutzern automatisiert ... weiter lesen
IT Recht
Telefónica darf LTE-Router bei Mobilfunktarif nicht ausschließen
Karlsruhe (jur). Mobilfunkkundinnen und -kunden müssen frei wählen, mit welchen Geräten sie ihren Internetzugang nutzen. Klauseln von Telekommunikationsanbietern, die in ihren Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen stationäre sogenannte LTE-Router vom Internetzugang ausschließen, sind unwirksam und verstoßen gegen EU-Recht, urteilte am Donnerstag, 4. Mai 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: III ZR 88/22).
Im Streit stand eine Klausel des Telekommunikationsanbieters Telefónica Germany. Das Unternehmen bot in seinem Mobilfunk-Tarif „O2 Free Unlimited“ seinen Kunden ein unbegrenztes Datenvolumen an. Allerdings sollte dieser Tarif nur für Smartphones, Tablets oder vergleichbare Endgeräte gelten, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen. ... weiter lesen
IT Recht
ILLEGAL: AUSDRUCKEN EINES TICKETS DARF NICHTS KOSTEN
Haben Sie sich auch schon einmal mächtig darüber geärgert, für das Selbst-Ausdrucken eines online bestellten Konzertickets zusätzlich eine Servicegebühr bezahlen zu müssen…? Das nennt sich auch Premiumversand. Ein Gericht schafft nun Klarheit. Diese Praxis ist illegal.
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets, die Preisnebenabreden enthalten (hier: „Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr 29,90 EUR“, „ticketdirekt – das Ticket zum Selbstausdrucken… 2,50 EUR“) sind unwirksam. Das hat das Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen entschieden (Beschluss vom 15. Juni 2017, Aktenzeichen 5 U 16/16).
Das OLG Bremen hat es demnach einem Anbieter untersagt, für die elektronische ... weiter lesen
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