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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Softwareschutzrecht
IT Recht
„Versandkosten Wucher!!“ ist zulässiges Werturteil
Karlsruhe (jur). Ein Verkäufer auf eBay muss es sich gefallen lassen, dass ein Kunde die berechneten Versandkosten als „Wucher“ bezeichnet. Es handelt sich um ein Werturteil, das nach den eBay-Geschäftsbedingungen zulässig ist, urteilte am Mittwoch, 28. September 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 319/20).
Im Streitfall hatte der Kunde auf eBay vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Dafür zahlte er 19,26 Euro, davon 4,90 Euro Versandkosten. Mit der Ware war der Kunde zufrieden, er ärgerte sich aber über die aus seiner Sicht hohen Versandkosten. „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ notierte er daher zu seiner Bewertung.
Der Verkäufer wollte den Wucher-Vorwurf nicht auf sich sitzenlassen und verlangte die Löschung. Nach den eBay-Geschäftsbedingungen sei der Kommentar ... weiter lesen
IT Recht
Geld zurück nach illegalem Online-Glücksspiel
München (jur). Anbieter eines illegalen Online-Glücksspiels müssen Spielern ihre Verluste erstatten. Nach einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 20. September 2022 gilt dies auch dann, wenn der Spieler wusste, dass sein Spiel illegal ist (Az.: 18 U 538/22). Der Beschluss erging zum früheren Glücksspielstaatsvertrag bis Ende Juni 2021. Der Begründung nach dürfte die Entscheidung aber auch auf den seit 1. Juli 2021 gültigen neuen Glücksspielstaatsvertrag übertragbar sein.
Der Kläger aus Oberbayern hatte sein Glück bei einem Glücksspielanbieter aus Malta versucht und dabei von Oktober 2018 bis September 2020 gut 18.000 Euro verloren. Damals war Internet-Glücksspiel generell verboten. Mit seiner Klage verlangte der Spieler seine verlorenen Wetteinsätze ... weiter lesen
IT Recht
Keine Haftung von Amazon für Werbung von „Affiliate-Partner“
Karlsruhe. Für wettbewerbswidrige Werbung seiner sogenannten Affiliate-Partner muss der Online-Händler Amazon nicht haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Donnerstag, den 26. Januar 2023, in Karlsruhe verkündeten ergangenen Urteil betont, dass es sich zumindest im vorliegenden Fall um einen eigenständigen Betreiber einer eigenständigen Website handelt (Az.: I ZR 27/ 22 ). Es liege hier keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs von Amazon vor, für die er verantwortlich sei.
Amazon beteiligt die Betreiber anderer Internetauftritte über sein „Affiliate-Programm“ am Vertrieb. Sie können auf ihrer Website Links zu Amazon und den dort verkauften Produkten setzten. Der Affiliate-Partner erhält eine Provision, wenn Kunden auf diesem Weg zu Amazon gelangt sind.
So war auch der Betreiber einer Website ... weiter lesen
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