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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Fahrerlaubnisrecht
Verkehrsrecht Bluthochdruck und Sturzneigung begründen Überprüfung der Fahreignung
Trier (jur). Hat ein Autofahrer Bluthochdruck und neigt er zudem zu Stürzen, ist dies Grund genug, die Fahreignung zu überprüfen. Das gilt allemal, wenn das Auto zahlreiche alte Unfallschäden aufweist, die der 89-jährige Fahrer nicht plausibel erklären kann, wie das Verwaltungsgericht Trier in einem kürzliche veröffentlichten Eilbeschluss vom 13. September 2022 entschied (Az.: 1 L 2108/22.TR).  Der Antragsteller war 2017 und zuletzt 2021 in Parkraumunfälle verstrickt. Beide Male machte er gegenüber den Polizisten einen verwirrten Eindruck. Bei näherem Besehen seines Autos fanden die Beamten zahlreiche Schäden von früheren Unfällen, zu denen der 89-Jährige widersprüchliche Angaben machte. Nach einem hausärztlichen Attest hat er eine sogenannte Essenzielle Hypertonie, das ist ein Bluthochdruck mit ... weiter lesen
Verkehrsrecht Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei machen und verlangen?
Viele Autofahrer interessieren sich dafür, unter welchen Umständen die Polizei bei ihnen eine Verkehrskontrolle durchführen darf. Des Weiteren fragen sie sich, wozu die Beamten bei der Durchführung einer solchen Kontrolle berechtigt sind. Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wann eine Verkehrskontrolle stattfinden und was dabei die Polizisten alles so überprüfen dürfen, ergibt sich zunächst einmal aus der Vorschrift von § 36 Abs. 5 StVO. Nach dieser Regelung braucht sich die Polizei für die Vornahme einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht gegenüber dem Autofahrer zu rechtfertigen. Vielmehr darf sie erfolgen, ohne dass dafür ein bestimmter Anlass besteht. Dies ergibt sich unter anderen aus einem Beschluss des Kammergerichtes Berlin vom 04.07.2001 - 1 Zs 605/01. ... weiter lesen
Verkehrsrecht Cannabislegalisierung: MPU trotzdem nach erstem Verstoß?
18.04.2024
Die Cannabislegalisierung hat im Wesentlichen zu Änderungen in zwei Regelungskomplexen betreffend Führerscheinsachen geführt. Punkt 1: Die Anhebung des Grenzwertes. Hierbei geht es darum, ab welchem THC-Wert (Aktiv-Wert) eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt. Bislang geht die Rechtsprechung von 1 ng/ml THC aus. Der Wert soll nun (endlich) auf vermutlich 3,5 ng/ml angehoben werden. Da das (noch) nicht passiert ist, werde ich mich mit diesem Thema in diesem Beitrag nicht weiter beschäftigen. Es folgt ein gesonderter Beitrag, falls und sobald das Gesetz in Kraft getreten sein wird. Wichtig für Betroffene laufender Verfahren ist, dass die jeweiligen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren in Fällen, in denen 1,0 ng/ml überschritten, aber 3,5 ng/ml nicht erreicht sind, ... weiter lesen
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