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Wenn online bestellte Ware nicht ankommt, ist das für jeden Kunden ein Ärgernis. Insbesondere dann, wenn die Ware bereits bezahlt wurde und man nun auch noch darum fürchten muss, dass der Kaufpreis verloren ist. Kunden haben in diesem Fall jedoch einige Rechte, die sie dem Verkäufer gegenüber in Anspruch nehmen können, wenn sie bestellte Ware nicht erhalten haben. Ware bezahlt aber nicht erhalten – was tun? Aus dem Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer ergibt sich die Verkäuferpflicht , dem Käufer die Ware zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Geregelt ist dies in § 433 BGB. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Kauf in einem Ladengeschäft oder über das Internet stattfindet. Dem Verkäufer muss bei einem Onlinekauf jedoch eine gewisse Zeit eingeräumt werden, die Ware zu verpacken...
weiter lesenStreitigkeiten unter Gesellschaftern einer GmbH sind leider keine Seltenheit. Das GmbHG regelt den Gesellschafterstreit nur spärlich und rudimentär. Gerade bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern zeigt sich besonders deutlich wie außerordentlich wichtig es für die Gesellschaft ist, inhaltlich klare und bestimmte Regelungen zur Trennung von Gesellschaftern frühzeitig - am Besten bei Gründung der Gesellschaft - in die Satzung umfassend zu treffen bzw. diese Regelungen nachträglich entsprechend anzupassen. Neben der nachfolgend näher dargestellten Einziehung eines Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG (Amortisation) besteht die Möglichkeit der so genannten Kaduzierung nach §§ 21-25 GmbHG , die zwar einen Fall der Ausschließung eines...
weiter lesenCeller. Porsche hat sich beim Versuch, Volkswagen 2008 und 2009 zu übernehmen, nicht verwerflich verhalten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Celle am Freitag, den 30. September 2022 in einem Kapitalanleger-musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16) entschieden. Danach haben milliardenschwere Klagen von Kapitalanlegern kaum noch Aussicht auf Erfolg. Ab 2005 baute die Porsche SE ihre Beteiligung an Volkswagen aus und kündigte zunächst Pläne an, seine Anteile an Volkswagen im Laufe des Jahres 2008 auf über 50 Prozent aufstocken zu wollen. Am 26. Oktober gab Porsche dann bekannt, dass das Unternehmen eine Beteiligung von mehr als 75 Prozent anstrebe. Infolgedessen ist der Aktienkurs von Volkswagen in die Höhe geschossen. Doch die Kläger, die auf einen Kursrückgang der Volkswagen-Aktie gesetzt hatten, fordern nun vor...
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