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Das Werkvertragsrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts. Bei einem Werkvertrag muss ein Vertragspartner eine bestimmte Leistung erbringen – das sogenannte Werk. Nur bei erfolgreicher Fertigstellung ist der Vertrag erfüllt. Der Auftraggeber oder Besteller des Werkes ist zur Zahlung des vereinbarten Werklohns verpflichtet. Für den Fall einer mangelhaften oder nicht durchgeführten Leistung setzt das Gesetz verschiedene Rechtsfolgen fest.
Vertragsgegenstand
Laut § 631 Abs. 2 BGB kann Gegenstand eines Werkvertrags sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Beispiele:
Werkverträge sind z.B.
Gesetzliche Regelung
Die Vorschriften über den Werkvertrag finden sich in den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Vergütung
Die Vergütung für die vereinbarte Werkleistung sollte vertraglich geregelt werden. Wird dazu nichts festgelegt, gilt nach dem Gesetz eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Wird die Höhe nicht vereinbart, ist die orts- und branchenübliche Vergütungshöhe anzusetzen.
Ein Kostenanschlag bzw. Kostenvoranschlag ist im Zweifelsfall nicht zu vergüten. Allerdings kann ein bezahlter Kostenvoranschlag vereinbart werden.
Haftung für Werkmängel
Hat das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit, gilt es als mangelhaft. Beispiel: Der Lackierer lackiert den Oldtimer nicht wie vereinbart schwarz, sondern grasgrün. Man spricht dann von einem Sachmangel. Ebenso ist das Werk mangelhaft, wenn
Als Sachmangel wird auch die Herstellung eines anderen als des bestellten Werkes oder einer zu geringen Menge an Werkstücken betrachtet.
Bei Werkmängeln hat der Besteller folgende Ansprüche:
Tritt ein Mangel auf, hat der Besteller zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Für diese muss er dem Vertragspartner eine angemessene Frist setzen. Findet keine erfolgreiche Nacherfüllung statt, hat der Besteller auch die anderen Rechte. In bestimmten Fällen ist eine Fristsetzung entbehrlich.
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Anwalt Handelsrecht und Gesellschaftsrecht WuppertalBei einer GmbH - einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die durch eine oder mehrere Personen gegründet wird. Bei den Gesellschaftern kann es sich dabei sowohl um juristische als auch um natürliche Personen handeln. Um eine GmbH gründen zu können, ist ein Mindestkapital von 25.000 € erforderlich, wobei die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt ist. Bei der Gründung einer GmbH müssen gewisse wichtige Punkte vor der Gründung geklärt werden: Der Name des Unternehmens, der Firmensitz sowie der Unternehmenszweck müssen klar geregelt sein. Beim Erstellen des Geschäftsführervertrages müssen die Rechte und Pflichten aller Gesellschafter klar definiert sein. Beim Namen einer GmbH dürfen...
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Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt. Der Kläger war bis zum Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 der medizinische Geschäftsführer der beklagten Kliniken der Stadt Köln, einer GmbH. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden von der Stadt Köln gehalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat über den Abschluss, die Aufhebung und die Änderung des Dienstvertrags der Geschäftsführer zu entscheiden. In dem mit einer Laufzeit von...
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Luxemburg. Ein wettbewerbswidriges Verhalten kann in zwei verschiedenen Ländern und nach verschiedenen Rechtsgrundlagen sogar in einem Land von zwei Behörden getrennt verfolgt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag, den 22. März 2022, entschieden, dass beides nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung für ein und dieselbe Tat verstoße (Az.: C-151/20 und C-117/20). Der erste Fall betraf die deutschen Zuckerhersteller Nordzucker und Südzucker, die in einem Telefongespräch Kartellabsprachen getroffen hatten. Dafür verhängte das Bundeskartellamt gegen Südzucker eine Geldbuße von 195,5 Millionen Euro. Auf Basis desselben Telefongesprächs geht auch die österreichische Wettbewerbsbehörde gegen beide Unternehmen vor. Sie plant, gegen Südzucker ebenfalls eine Kartellstrafe zu verhängen....
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