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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Steuerbelastungsvergleich
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Die Vorteile und Nachteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
04.11.2023
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt die einfachste und allgemeinste Form der Personengesellschaft des deutschen Gesellschaftsrechts dar. Die GbR ist ein auf Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen beruhender Zusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks , den zu fördern sich alle Gesellschafter verpflichtet haben (§§ 705, 706 BGB). Eine GbR ist gegründet bzw. entsteht ( auch ohne Vertrag und Willen der Beteiligten ), wenn zwei Gesellschafter sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Je nach verfolgtem gemeinschaftlichen Zweck kann sich eine GbR in eine offene Handelsgesellschaft (oHG) wandeln, wenn der verfolgte Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes liegt, vgl. § 105 HGB.   1. Vorteile eine GbR ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Der einstweilige Rechtsschutz als wichtiges Instrumentarium für einen erfolgreichen Gesellschafterstreit.
30.07.2023
Der vorläufige Rechtsschutz durch einstweilige Verfügungen des Gerichts ist bei Gesellschafter-streitigkeiten von enormer Relevanz.  Mit Hilfe des vorläufigen Rechtsschutzes werden Gesellschafterrechte schnell gesichert oder durchgesetzt.  Über eine einstweilige Verfügung kann ein fachkundiger Rechtsanwalt bereits zu Beginn einer Gesellschafterstreitigkeit einen solchen Vorteil für seinen Mandanten schaffen, der nur schwer durch die anderen Gesellschafter kompensiert werden kann und im Idealfall sogar den Gesellschafterstreit frühzeitig entscheidet. Sowohl Gesellschafterrechte als auch Geschäftsführungsmaßnahmen der Geschäftsleitung sind über den einstweiligen Rechtsschutz steuer- und beeinflussbar. So kann beispielsweise auf ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen - Praxiswissen
10.05.2018
Streitigkeiten unter Gesellschaftern einer GmbH sind leider keine Seltenheit.   Das GmbHG regelt den Gesellschafterstreit nur spärlich und rudimentär. Gerade bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern zeigt sich besonders deutlich wie außerordentlich wichtig es für die Gesellschaft ist, inhaltlich klare und bestimmte Regelungen zur Trennung von Gesellschaftern frühzeitig - am Besten bei Gründung der Gesellschaft - in die Satzung umfassend zu treffen bzw. diese Regelungen nachträglich entsprechend anzupassen. Neben der nachfolgend näher dargestellten Einziehung eines Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG (Amortisation) besteht die Möglichkeit der so genannten Kaduzierung nach §§ 21-25 GmbHG , die zwar einen Fall der Ausschließung eines ... weiter lesen
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