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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Die Sitzverlegung einer GmbH - Handlungen, Ablauf und Rechtsfolgen für die Verlegung des Sitzes einer GmbH.
26.08.2023
1. Allgemeines zum Sitz einer GmbH Gemäß § 4a GmbHG ist der Sitz der GmbH im Gesellschaftsvertrag verbindlich festzulegen. Diese Benennung gilt als Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Unternehmenssatzung. Der Satzungssitz einer GmbH kann grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands belegen sein (§ 4a GmbHG). Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass über den Sitz der Gesellschaft sämtliche gerichtliche Zuständigkeiten, insbesondere die örtliche Zuständigkeit des Registergerichts (§ 7 Abs. 1 GmbHG), des Prozessgerichts (§ 17 Abs. 1 ZPO) und der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer, ermittelt werden können.   2. Handlungen und Ablauf der Sitzverlegung einer GmbH Soll der Sitz einer GmbH (oder UG ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Gesellschafterversammlung: formell ordnungsgemäße Ladung kann unwirksam sein
02.10.2018
Für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung einer GmbH gibt es gesetzliche und meist auch satzungsmäßige Form- und Fristvorschriften. Werden diese formellen Voraussetzungen nicht eingehalten, sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse regelmäßig anfechtbar oder – bei schweren Einladungsmängel – sogar nichtig. Ist die Einladung formell ordnungsgemäß erfolgt, liegt bei der Versammlung Beschlussfähigkeit vor und wurden die Beschlussgegenstände in der Einladung ausreichend angekündigt, dann werden grundsätzlich wirksame Beschlüsse gefasst. Bestehen zwischen den Gesellschaftern Streitigkeiten, besteht (je nach den Mehrheitsverhältnissen) ein Interesse, den „verfeindeten“ Gesellschafter von der Versammlung ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Rechtsformenwahl: Alternativen und Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen
Die richtige Rechtsform zu finden, gehört für den Gründer eines Unternehmens zu seinen ersten Aufgaben. Die Entscheidung beeinflusst das ganze Unternehmerdasein. Abhängig davon, ob die Wahl z. B. auf eine GbR oder eine AG fällt, sind beim Gründungsprozess unterschiedliche handels- und steuerrechtliche Bestimmungen zu beachten. Auch hinsichtlich der Haftung macht es einen Unterschied, ob mehrere Selbstständige sich für eine OHG oder die Gründung einer GmbH entscheiden. Grundsätzlich können bei den  Rechtsformen für Unternehmen drei Gruppen voneinander abgegrenzt werden: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen skizziert dieser Beitrag. Im Einzelfall handelt es sich bei der Wahl der Rechtsform jedoch meist um eine komplexe ... weiter lesen
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