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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verbundene Unternehmen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Organisationspflichten des Geschäftsführers
Den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) treffen in vielerlei Hinsicht Organisationspflichten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Geschäftsführer einer GmbH muss immer die Möglichkeit haben, einen Überblick über die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu haben, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz. Das heißt, er muss innerhalb der Gesellschaft dafür sorgen, dass ihm dies ermöglicht wird. Ansonsten könnte es sein, dass er gegenüber der Gesellschaft nach dem GmbH-Gesetz haftet. Dies gilt auch, wenn mehrere ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Umgang mit Zahlungsausfällen im Handel mit EU-Partnern
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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Aufsichtsrat einer Aktengesellschaft (AG) einfach erklärt
In den §§ 95 bis 116 Aktiengesetz (AktG) schreibt das Gesetz zwingend die Bildung eines Aufsichtsrats als Überwachungsorgan einer Aktiengesellschaft vor. Bestellung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats Gemäß § 95 AktG muss der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, wobei die Höchstzahl maximal 21 Mitglieder betragen darf, abhängig vom jeweiligen Grundkapital. Von den Aufsichtsratsmitgliedern müssen ein Drittel von den Betriebsangehörigen als Vertreter unmittelbar gewählt worden sein, wobei es sich aber um keine leitenden Angestellten handeln darf (§§ 4ff. DrittelbG). Dies gilt allerdings nur, wenn in der Aktiengesellschaft mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt sind (§1 I Nr. 1 S. 1 DrittelbG). Die übrigen zwei Drittel der ... weiter lesen
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