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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Grunderwerbssteuerrecht
Steuerrecht
Steuererklärung für 2017: Keine Belege mehr. Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?
Mit der Steuererklärung des Jahres 2017 müssen Steuerzahler dem Finanzamt keine Belege mehr einreichen. Es gilt künftig der Grundsatz, dass Belege nur noch dann vorgelegt werden müssen, wenn das Finanzamt dazu auffordert.
Bisher wurde in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen Belegen, für die es eine gesetzliche Vorlagepflicht gab (Spendenbescheinigung, Kapitalertragsteuerbescheinigung, Nachweis über den Grad der Behinderung) und sonstigen einzureichenden Unterlagen, Aufstellungen und Erläuterungen, die für das Besteuerungsverfahren von Bedeutung sind, für die es aber keine gesetzliche Vorlagepflicht gab.
Für den Steuerzahler entfällt diese Unterscheidung künftig. Dadurch wird das Verfahren vereinfacht. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des ... weiter lesen
Steuerrecht
Corona-Krise: Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG
Bestimmte Betroffene der Corona-Krise können bei einem Verdienstausfall einen Antrag auf Erstattung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellen. Den Antrag können Arbeitnehmer, Selbständige und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer stellen.
Wer hat einen Erstattungsanspruch?
Diese Verdienstausfallentschädigung deckt die Fälle ab, bei denen Personen nicht selbst erkrankt sind, sondern als Kontaktpersonen, Ansteckungs- oder Krankheitsverdächtige aufgrund des IFSG isoliert werden müssen und ihnen nach Einsetzen der Isolation kein finanzieller Anspruch gegen Arbeitgeber, Krankenkasse oder Versicherung zusteht.
Anspruchsberechtigte sind Betroffene eines Tätigkeitsverbotes auf Grund des IfSG (§ 31 IfSG), die Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, ... weiter lesen
Steuerrecht
Keine Zweitwohnungssteuer bei leerstehender Wohnung
Leipzig (jur). Für eine leerstehende Wohnung müssen die Besitzer keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Kommunen dürfen die Steuer nur verlangen, wenn die Besitzer oder Angehörige die Wohnung nutzen, urteilte am Mittwoch, 15. Oktober 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 9 C 5.13). Eine Wohnung, die als sogenanntes Betongeld ausschließlich als Kapitalanlage vorgehalten wird, bleibt danach steuerfrei.
Im Streitfall geht es um eine Wohnung mit 50 Quadratmetern in Feldafing am Starnberger See. Sie wurde bis 2004 von der Schwiegermutter des Eigentümers bewohnt und steht seitdem nachweislich leer.
Die Gemeinde Feldafing verlangte nun Zweitwohnungssteuer. Dagegen wehrte sich der Eigentümer. Die Wohnung werde nachweislich nicht für private Zwecke als Zweitwohnung genutzt. Sie ... weiter lesen
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