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Gunter H. Reuter
Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht - Gunter H. Reuter
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KIRCHHOFF | Rechtsanwälte Steuerberater
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Abgabenrecht
Steuerrecht
ISAF-Zivilbeschäftigte in Afghanistan müssen Einkommensteuer zahlen
München (jur). Deutsche Zivilbeschäftigte der früheren ISAF-Truppen in Afghanistan müssen für ihren von der NATO gezahlten Lohn Einkommensteuer zahlen. „Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung“, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 10. März 2022, veröffentlichten Urteil klar (Az.: I R 43/19).
Geklagt hatte ein früherer Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst arbeitete er 2012 und 2013 als Zivilberater („international Civilian Consultant“) bei der „Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe“ ISAF in Afghanistan.
Dabei hoffte er, dass sein von der NATO gezahltes Gehalt in Deutschland steuerfrei bleibt. Mit dem Finanzamt widersprach dem nun aber auch der BFH. Die zivile Tätigkeit für ... weiter lesen
Steuerrecht
Die zu späte Zahlung der Umsatzsteuer steht Betriebsausgabenabzug entgegen
München. Wer mit rund sechs-monatiger Verspätung seine fällige Umsatzsteuererst im folgenden Kalenderjahr zahlt, der kann diese Zahlung dann nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof München (BFH) in einem am Freitag, 27. Mai 2022, bekanntgegebenen Urteil. Das Gericht hat damit die Revision eines bayerischen Gewerbetriebenden zurückgewiesen (Az.: X R 2/21).
Der Mann hatte mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung seinen gewerblichen Gewinn ermittelt. Seine Umsatzsteuer musste er monatlich im Voraus an das Finanzamt entrichten. Für Mai 2017 bis Juli 2017 zahlte er jedoch verspätet erst am 9. Januar 2018 die fällige Umsatzsteuer in Höhe von 3.047 Euro. Diese verspätete Zahlung der Umsatzsteuer machte er dann als "wiederkehrende Ausgaben" und damit als Betriebsausgaben für das ... weiter lesen
Steuerrecht
Steuern auf erfolgreiches Pokerface
Köln (jur). Glück oder Psychologie? Über die Philosophie des Pokerspiels hatte am Mittwoch, 31. Oktober 2012, das Finanzgericht Köln zu entscheiden (Az.: 12 K 1136/11). Danach unterliegen wiederholte Gewinne bei Pokerturnieren der Einkommensteuer. Der Kläger ist eigentlich Flugkapitän. In den letzten Jahren nahm er jedoch mehrfach an hoch dotierten Pokerturnieren teil und erzielte Gewinne in sechsstelliger Höhe. Das Finanzamt sah darin „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ und hielt die Hand auf. Dagegen klagte der Pilot. Er meinte, es handele sich um steuerfreie Gewinne aus Glücksspielen. „Jeder kann ein Pokerturnier gewinnen. Gerade die großen Turniere werden immer wieder von Anfängern gewonnen. Letztendlich entscheidet das Kartenglück“, ... weiter lesen
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