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Oliver Stemann
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Zollrecht (im SteuerR)
Steuerrecht
BFH bremst Steuerprogression bei nachträglicher Überstundenvergütung
München (jur). Eine nachgezahlte Überstundenvergütung für mehr als ein Jahr darf nicht der vollen Steuerprogression unterliegen. Hierfür muss das Finanzamt einen ermäßigten Steuersatz anwenden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 24. März 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 23/19).
Der Kläger hatte von 2013 bis 2015 insgesamt 330 Überstunden geleistet. 2016 wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst. Im Aufhebungsvertrag war eine Nachzahlung für die Überstunden in Höhe von 6.000 Euro vereinbart, zudem 18.000 Euro für nicht genommenen Urlaub.
Das Finanzamt wandte bei der Urlaubsabgeltung einen ermäßigten Steuersatz an. Nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren wird ein für die Arbeit an mehreren Jahren ausbezahlter Lohn so behandelt, als wäre er auch ... weiter lesen
Steuerrecht
Für Wanderarbeitnehmer gleiche Familienleistungen
Luxemburg. Für ihre Kinder dürfen Wanderarbeitnehmer nicht weniger Kindergeld oder andere reduzierte Vergünstigungen bekommen als Inländer. Dies gilt auch, wenn die Kinder weiterhin beim anderen Elternteil im Herkunftsland leben, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, den 16. Juni 2022 (Az: C-328/20). Damit hat das Gericht die österreichischen Regeln verworfen, nach denen das Kindergeld und andere Leistungen an die Lebenshaltungskosten im Herkunftsland gekoppelt sind.
Nach EU-Recht haben Wanderarbeitnehmer in dem Land, in dem sie arbeiten, auch Anspruch auf Familienleistungen wie z.B. Kindergeld. Diese können gegebenenfalls angerechnet werden, wenn das Kind weiterhin im Herkunftsland lebt und die Eltern dort vergleichbare Leistungen erhalten.
In Österreich gilt für das ... weiter lesen
Steuerrecht
Bundesfinanzhof begrenzt Absetzbarkeit der Zweitwohnungsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter dem Aktenzeichen VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anfällt, innerhalb des Höchstbetrags von 1.000 Euro pro Monat für Unterkunftskosten liegt und somit nicht über diesen Betrag hinaus als Werbungskosten abgezogen werden kann.
Münchnerin mit Zweitwohnung scheitert vor BFH wegen Höchstbetragsgrenze
Die Fallkonstellation betraf eine Klägerin, die in München aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine Zweitwohnung innehatte. Sie zahlte für diese Wohnung Zweitwohnungsteuern in Höhe von 896 Euro bzw. 1.157 Euro in den strittigen Jahren.
Zusätzlich entstanden ihr für die Wohnung Kosten von über 12.000 Euro jährlich, welche sie als notwendige Mehrkosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend ... weiter lesen
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