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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Umsatzsteuerrecht
Steuerrecht
Bei gemeinsamer Erziehung keine Übertragung der Kinderfreibeträge
München. Nur bei getrenntlebenden Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen die Kinderfreibeträge von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden. Generell ausgeschlossen ist dies jedoch, wenn sie zusammenwohnen und die Kinder von ihnen gemeinsam versorgt werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Donnerstag, 31. März 2022, veröffentlichten Urteil hat (Az.: III R 24/20). Dies gelte auch für unverheiratete Paare.
Damit hat es eine Mutter aus Franken abgewiesen. Sie lebte mit ihrem Partner und ihren beiden Kindern zusammen, hatte aber keinen Trauschein. Ihre Arbeits- und Mieteinkünfte waren zusammen höher als die Einkünfte des Mannes.
Nach dem Gesetz stehen beiden Elternteilen steuerliche Kinderfreibeträge in gleicher Höhe zu, sofern das Kindergeld nicht vorteilhafter ist. Kommt ... weiter lesen
Steuerrecht
Steuervorteile für den Wohnungsbau: Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG und ihre Bedeutung für die Liquiditätsplanung
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG soll für Investoren als Anreiz für den Neubau von Mietwohnungen dienen, da sich dadurch förderliche Steuervorteile ergeben. Diese Sonderabschreibung gibt es schon seit 2019, wurde nun aber wieder reaktiviert. Damit sind zugleich einige Neuerungen und zusätzliche Anforderungen einhergegangen, die in diesem Artikel zusammengefasst sind.
Die Reaktivierung der Sonderabschreibung
Bereits 2019 wurde zur Förderung für die Errichtung neuer Mietwohnungen die Sonderabschreibung nach § 7b EStG erlassen, welche neben der regulären Abschreibung zum Einsatz kam.
Der damalige Förderungszeitraum war dabei für Bauanträge gültig, welche nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.20222 gestellt wurden.
Doch um auch weiterhin den Wohnungsneubau anzukurbeln, hat sich der Steuergesetzgeber ... weiter lesen
Steuerrecht
BFH begrenzt Steuern auf Werksrabatte
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat erneut die Steuern auf Rabatte für Werksangehörige begrenzt. Nach zwei am Mittwoch, 7. November 2012, veröffentlichten Urteilen sind alle üblichen Rabatte steuermindernd zu berücksichtigen, auch solche gegenüber den Händlern (Az.: VI R 30/09 und VI R 27/11). Überhöhte Preisempfehlungen dürften nicht zu einer „Scheinlohnbesteuerung“ führen, betonte der BFH im Streit um sogenannte Jahreswagen. Viele Firmen gewähren ihren Mitarbeitern Preisnachlässe auf eigene Produkte. Autohersteller erlauben einen Gebrauchtwagen-Verkauf dann meist erst nach einem Jahr. Die Autos kommen dann als „Jahreswagen“ auf den Gebrauchtwagenmarkt. Die Vergünstigung durch solche Rabatte ist als ... weiter lesen
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