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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Europäisches GesellschaftsR
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Gesellschafterstreit - Einziehung von Geschäftsanteilen aus wichtigem Grund
06.01.2019
Spannungen zwischen GmbH-Gesellschaftern sind nicht gerade selten, insbesondere bei Gesellschaften, die inhabergeführt sind, und bei denen die persönliche Leistung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Oft eskalieren die Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern . Ein gemeinsames Gespräch zwischen den Parteien ist nicht mehr möglich. Beleidigungen, Vorhaltungen, Drohungen sind an der Tagesordnung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich nur noch über die Anwälte. Schon aus Selbstschutz und im Interesse der Gesellschaft selbst sollte eine außergerichtliche Lösung gefunden werden, da bei Gericht ausgetragene Streitigkeiten meist sehr erbittert geführt werden und es letztlich keinen Sieger geben wird. Von besonderer Bedeutung ist die Kostenverteilung in einem ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Stimmverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers bei der Abberufung aus wichtigem Grund
27.04.2018
Mit Urteil vom 4.4.2017 – II ZR 77 /16 hat BGH hinsichtlich Stimmverbotsregeln im Rahmen von Beschlussstreitigkeiten folgende bemerkenswerte Entscheidung getroffen: „Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die die Abberufung oder die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund betreffen, ist darauf zu abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlag oder nicht. Das Vorliegen des wichtigen Grunds hat im Rechtsstreit derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich darauf beruft.“   A. Der Ausgangsfall Der vom BGH zu entscheidende Rechtsstreit war ein sogenannter „Beschlussmängelprozess“. ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen - Praxiswissen
10.05.2018
Streitigkeiten unter Gesellschaftern einer GmbH sind leider keine Seltenheit.   Das GmbHG regelt den Gesellschafterstreit nur spärlich und rudimentär. Gerade bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern zeigt sich besonders deutlich wie außerordentlich wichtig es für die Gesellschaft ist, inhaltlich klare und bestimmte Regelungen zur Trennung von Gesellschaftern frühzeitig - am Besten bei Gründung der Gesellschaft - in die Satzung umfassend zu treffen bzw. diese Regelungen nachträglich entsprechend anzupassen. Neben der nachfolgend näher dargestellten Einziehung eines Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG (Amortisation) besteht die Möglichkeit der so genannten Kaduzierung nach §§ 21-25 GmbHG , die zwar einen Fall der Ausschließung eines ... weiter lesen
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