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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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Darius Dubiel
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Riccarda-Katharina Graul
WBP Mühlnikel Sobiechowski Zons Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Dr. Karsten Kramp
Kramp Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Internationales HandelsR.
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die Rechte und Pflichten eines GmbH-Gesellschafters.
1. Die Gesellschafter als Inhaber der GmbH / UG (haftungsbeschränkt)
Die Gesellschafter sind die "Inhaber" der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt).
Der von den Gesellschaftern gehaltene Geschäftsanteil vermittelt die Mitgliedschaft an der GmbH, welche wiederum über die Gesellschafterliste beim Registergericht publiziert wird.
Die Gesellschafterliste führt nach außen quasi den Nachweis über die Gesellschafterstellung .
Als Mitglieder und Anteilseigner der GmbH obliegen den Gesellschaftern besondere Pflichten ggü. der Gesellschaft als auch ggü. den Mitgesellschaftern. Im Gegenzug verbürgt ein Gesellschaftsanteil auch entsprechende Rechte und Berechtigungen.
2. Pflichten von Gesellschaftern einer GmbH / UG ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die Einziehung von Gesellschaftsanteilen als "durchschlagendes" Mittel im GmbH-Gesellschafterstreit.
Bei einem eskalierenden Gesellschafterstreit kann als drastische finale Maßnahme der Einzug des Gesellschaftsanteils des Miteigentümers zum Tragen kommen.
Hierfür müssen jedoch zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen bzw. geschaffen werden.
1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einziehung des Gesellschaftsanteils eines GmbH-Gesellschafters
Nach § 34 Abs. 2 GmbHG kann ein Geschäftsanteil nur durch Gesellschafterbeschluss in den von der Satzung geregelten Fällen gegen den Willen eines Gesellschafters eingezogen werden.
Diese Gesetzesformulierung kommt einer "kalten Enteignung" des Mitgesellschafters gleich.
Zwingende Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich eine entsprechende Regelung/Legitimation hierzu im ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
GmbH-Gesellschafterversammlung – Aktuelle BGH-Rechtsprechung
Die Gesellschafterversammlung ist das maßgebliche Organ der gesellschaftsinternen Willensbildung in sämtlichen wesentlichen Fragen (§§ 45 ff. GmbHG ); diese und nicht etwa die Geschäftsführung (§§ 35 ff. GmbHG ) ist im Grundsatz allzuständig.
Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt den Weisungen der Gesellschafterversammlung.
In der Praxis ist jedoch häufig festzustellen, dass die Gesellschafter von ihren umfassenden Rechten kaum Gebrauch machen, sondern ein recht weites Feld ohne weiteres der Geschäftsführung überlassen.
1.
Nur eng begrenzte Kernkompetenzen sowie bestimmte einzelne Aufgaben, wie etwa
die Vertretung der Gesellschaft (§ 35 Abs. 1 GmbHG ),
die Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 41 ff. GmbHG , ... weiter lesen
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