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Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der Europäischen Union kann nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 (EuInsVO) in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (center of main interests/COMI), das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden. In diesem Fall gilt bis zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks grundsätzlich das Recht des Staates, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist. Art. 10 EuInsVO macht davon für Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme. Danach gilt für diese „ausschließlich“ das Recht des Mitgliedstaats,...
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Schleswig. Verbraucher müssen nach einer Verbraucherinsolvenz eine ernsthafte Chance haben, um neu anzufangen. Die Schufa darf deshalb nicht dauerhaft Daten über eine Insolvenz speichern. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein in Schleswig in einem am Dienstag, den 7. Juni 2022 bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: 17 U 5/22). Ein entsprechendes Leiturteil aus dem Jahre 2021 ist derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Auch im neuen Fall wurde vom Kläger eine Verbraucherinsolvenz durchlaufen. Vom zuständigen Amtsgericht wurde das Verfahren am 25. März 2020 beendet. Im amtlichen Internetportal, in dem Gerichtsentscheidungen zu allen Insolvenzverfahren veröffentlicht werden, war diese Information verfügbar. Von der Wiesbadener Kredit-Auskunftei Schufa werden diese öffentlich...
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Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist bei der GmbH ein eigenständiger Insolvenzgrund neben der Zahlungsunfähigkeit. Nach § 19 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Bei wirksam qualifiziert nachrangigen Gesellschafterdarlehen sind die Rückzahlungsforderungen unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO bei den Verbindlichkeiten nicht zu berücksichtigen. Die Prüfung erfolgt zweistufig. Zunächst ist eine Fortbestehens- bzw. Fortführungsprognose zu erstellen. Eine positive Fortführungsprognose liegt vor, wenn die...
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