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Ja, man bekommt Bescheid, wenn die Privatinsolvenz zu Ende ist. Die Privatinsolvenz endet mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Diese wird vom zuständigen Insolvenzgericht erteilt, sofern der Schuldner während des Insolvenzverfahrens allen Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist. Das Gericht erlässt dem Betroffenen dann alle bis dahin noch offenen Schulden (Ausgenommen sind Geldstrafen, Bußgelder, unerlaubte Handlungen). Eine Restschuldbefreiung muss allerdings vom Schuldner beantragt werden – der Schuldner bekommt dann nach Ende des Insolvenzverfahrens nach 3 Jahren (früher waren es 6 Jahre) vom Insolvenzgericht Bescheid, dass ihm die Restschuldbefreiung erteilt wird. Das sollten Sie über das Ende des Insolvenzverfahrens wissen Ein Insolvenzverfahren durchläuft mehrere Stufen . Der Schuldner...
weiter lesenVon den Bundesländern wurde ein gemeinsames Portal geschaffen, auf dem die Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte veröffentlicht werden. Hier werden der Öffentlichkeit regelmäßig die aktuellen Bekanntmachungen aus dem Insolvenzregister zugänglich gemacht. Für zwei Wochen sind die veröffentlichten Informationen für jeden frei zugänglich. Die Daten sind nicht unbegrenzt verfügbar. Sie werden nach spätestens sechs Monaten nach der Verfahrensaufhebung oder rechtskräftigen -einstellung gelöscht. Was sind öffentliche Insolvenzbekanntmachungen? Wird vor dem zuständigen Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnet, erfolgt auch die Bekanntgabe der Insolvenz im sogenannten Insolvenzregister . Dies betrifft sowohl die Insolvenz von Unternehmen, als auch von Privatpersonen. Im Jahr 2002 trat eine gesetzliche...
weiter lesenIn einem ersten Pilotverfahren des P&R-Insolvenzverwalters gegen einen Altanleger liegt nun ein Urteil vor. Bislang wurden „testweise“ einige Anleger verklagt, die von P&R bis zu vier Jahre vor der Pleite Auszahlungen erhalten haben. Vor dem Landgericht Karlsruhe (Az. 20 O 42/20) wurde inzwischen der erste Fall verhandelt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Anleger die Auszahlungen für seine fünf Container nicht zurückzahlen muss. Die Insolvenzverwalter hatten ihn auf Rückzahlung von insgesamt ca. 33.500 Euro verklagt, davon 15.000 Euro aus Mietzahlungen und rund 18.500 Euro aus dem Container-Rückkauf durch P&R. Die Auszahlungen hatte der Investor vor der Insolvenz im März 2018 erhalten. Doch dieses Geld gehöre in die Insolvenzmasse, so die Auffassung der...
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