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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Aktiengesellschaftsrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Unternehmertestament - 7 wichtige Empfehlungen
02.03.2018
Die  Erhaltung des Unternehmens erfordert ein hohes Maß an gestalterischen Überlegungen des Unternehmers. Häufig wird nicht beachtet, dass für ein Unternehmertestament nicht die selben Regeln gelten wie für Nachfolgeregelungen im privaten Vermögensbereich. Während im Privatbereich meist eine aus der Sicht des Erblassers gerechte Verteilung des Privatvermögens auf mehrere Erben im Vordergrund steht, hat das Unternehmertestament vor allem sicherstellen, dass der Übergang des Unternehmens im Erbfall die Unternehmensnachfolge nicht gefährdet und die Gefahr einer existenziellen Krise des Unternehmens ausgeschlossen bleibt. Häufig wird diesen Gesichtspunkten in vielen Fällen zu wenig Rechnung getragen. Die finanziellen Auswirkungen können verheerend ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht GmbH-Gründung - Voraussetzungen, Kosten, Ablauf & Dauer
Bei einer GmbH - einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die durch eine oder mehrere Personen gegründet wird. Bei den Gesellschaftern kann es sich dabei sowohl um juristische als auch um natürliche Personen handeln. Um eine GmbH gründen zu können, ist ein Mindestkapital von 25.000 € erforderlich, wobei die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt ist. Bei der Gründung einer GmbH müssen gewisse wichtige Punkte vor der Gründung geklärt werden: Der Name des Unternehmens, der Firmensitz sowie der Unternehmenszweck müssen klar geregelt sein. Beim Erstellen des Geschäftsführervertrages müssen die Rechte und Pflichten aller Gesellschafter klar definiert sein. Beim Namen einer GmbH ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Stimmpflicht aufgrund Treuepflicht – BGH vom 12.04.2016, Az. II ZR 275/14
10.11.2018
Aufgrund der Treuepflicht muss der Gesellschafter einer Maßnahme zustimmen, wenn sie zur Erhaltung wesentlicher Werte, die die Gesellschafter geschaffen haben, oder zur Vermeidung erheblicher Verluste, die die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter erleiden könnten, objektiv unabweisbar erforderlich ist und den Gesellschaftern unter Berücksichtigung ihrer eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist, also wenn der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft gerade diese Maßnahme zwingend gebieten und der Gesellschafter seine Zustimmung ohne vertretbaren Grund verweigert. Aus den Entscheidungsgründen: I. Dass eine Maßnahme im Interesse der Gesellschaft liegt, die Zwecke der Gesellschaft fördert und die Zustimmung dem Gesellschafter zumutbar ist, genügt nicht, ... weiter lesen
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