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Hannover (jur). Ein hauptamtlicher Bürgermeister kann wegen vorgebrachter Anfeindungen und tätlicher Angriffe nicht automatisch einen Waffenschein verlangen. Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sei vielmehr, dass der Bürgermeister glaubhaft macht, dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet und eine Schusswaffe deshalb erforderlich ist, entschied das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom Montag, 13. Februar 2023 (Az.: 11 A 1233/20). Konkret ging es um den parteilosen, hauptamtlichen Bürgermeister der niedersächsischen Gemeinde Harsum, Marcel Litfin. Dieser hatte beim Landkreis Hildesheim die Erteilung eines Waffenscheins beantragt, damit er sich gegen tätliche Angriffe zur Wehr setzen kann. Er hatte angeführt, dass er in der...
weiter lesenWürzburg (jur). Gibt es in einer Region konkrete Hinweise auf brütende Uhus, dürfen in deren Einzugsbereich nicht einfach Windkraftanlagen genehmigt werden. Die Belange des Tierschutzes müssen vor Erlass einer entsprechenden Genehmigung immer von den Behörden berücksichtigt werden, entschied das Verwaltungsgericht Würzburg in mehreren am Dienstag, 31. März 2015, bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: W 4 S 15.155 und weitere). Damit bekamen zumindest vorläufig mehrere Grundstückseigentümer im fränkischen Landkreis Haßberge recht. Diese wandten sich gegen die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen in ihrer Nachbarschaft. Der Windanlagenbetreiber hatte die dafür nötige behördliche Genehmigung im Februar 2014 erhalten. Noch vor...
weiter lesenAnsbach (jur). Die Internationale Waffenbörse in Nürnberg muss auf den Verkauf von Militaria-Artikeln mit NS-Bezug verzichten. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in einem am Donnerstag, 11. April 2013, bekanntgegebenen Beschluss eine entsprechende Auflage der Stadt Nürnberg bestätigt und den Antrag der Veranstalterin auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt (Az.: AN 4 S 13.00697). Bei einem Handel mit solchen Gegenständen direkt am früheren „Reichsparteitags“-Gelände der NSDAP würde „der Eindruck einer Verharmlosung oder Tolerierung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entstehen“, so die Richter in ihrem Beschluss vom 9. April 2013. Die „Internationale Waffenbörse Nürnberg“ soll vom 12. April bis 14. April 2013 stattfinden. Die...
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