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Anwalt Verwaltungsrecht StuttgartBerlin (jur). Hohe Steuerschulden können die Entziehung des Reisepasses rechtfertigen. Denn steht ein Bürger beim Fiskus mit sehr hohen Steuerschulden in der Kreide, kann von einem „Steuerfluchtwillen“ ausgegangen werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 3. September 2014, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: VG 23 L 410.14). Damit kann sich ein 60-jähriger Steuerschuldner aus Baden-Württemberg nicht so einfach dem Finanzamt entziehen. Der Mann hat Steuerschulden einschließlich Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt knapp 532.000 Euro angehäuft. Die Behörden konnten den Mann dabei nicht immer ausfindig machen. So hatte er in der Vergangenheit mehrfach in Deutschland den Wohnort gewechselt, ohne dies den Meldebehörden mitzuteilen....
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Hamburg (jur). Als Ersatz für die nachträgliche Sicherungsverwahrung dürfen auch ehemalige Sexualstraftäter zumindest in Hamburg nicht rund um die Uhr überwacht werden. Hierfür fehlt in Hamburg eine ausreichende gesetzliche Grundlage, wie das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Montag, 30. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil vom 27. November 2013 entschied (Az.: 13 K 1715/13). Der Kläger war wegen mehrerer Sexualstraftaten, darunter mehrere Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch von Kindern zu mehreren mehrjährigen Jugend-Freiheitsstrafen verurteilt, zuletzt mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese war damals aber noch auf zehn Jahre begrenzt. Eine nachträgliche Verlängerung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in...
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Berufungsverfahren an staatlichen Hochschulen unterliegen keinen freien Auswahlentscheidungen, sondern sind rechtlich gebundene Verfahren. Auch wenn Hochschulen bei der Bewertung wissenschaftlicher Leistungen über einen Beurteilungsspielraum verfügen, sind sie an verfahrensrechtliche Vorgaben und den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Werden diese Grenzen überschritten, kann eine Konkurrentenklage in Betracht kommen. Typische Fehlerquellen finden sich bereits im Ablauf des Berufungsverfahrens. Dazu zählen etwa eine fehlerhafte Zusammensetzung der Berufungskommission, unklare oder wechselnde Bewertungsmaßstäbe, unzureichende Dokumentation der Auswahlentscheidung oder eine nicht nachvollziehbare Gewichtung von Leistungsmerkmalen. Auch die Gleichbehandlung der Bewerberinnen und Bewerber ist rechtlich...
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