In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Wegen dieses Grundsatzes hat in Deutschland jeder das Recht, ein Gewerbe zu betreiben. Allerdings muss dieses beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden.
Bei machen Gewerbearten ist auch eine sogenannte Gewerbeerlaubnis erforderlich, also die behördliche Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes. Die Gewerbeerlaubnis ist ein Verwaltungsakt einer Behörde und befähigt zum Betreiben eines bestimmten Gewerbes. Wann statt einer bloßen Anzeige eine Gewerbeerlaubnis notwendig ist, regelt die Gewerbeordnung. Diese Vorschriften werden durch spezielle Normen wie dem Gaststättengesetz oder der Handwerksordnung ergänzt. Zu den erlaubnispflichten Gewerben zählen unter anderem der Betrieb einer Gaststätte, eines Bewachungsunternehmen oder eines Versteigerungsgewerbes.
Erteilung der Gewerbeerlaubnis
Für welche Arten von Gewerben eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist, regelt die Gewerbeordnung. Die Vorschrift enthält auch die Voraussetzungen, unter denen eine Gewerbeerlaubnis von der Behörde erteilt wird. Zu den Voraussetzungen für eine Gewerbeerlaubnis gehören ein schriftlicher Antrag sowie weitere Erfordernisse, die sich nach der Art des Gewerbes richten. So ist zum Beispiel für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis neben der Geeignetheit der Räume auch eine Unterrichtung in Lebensmittelkunde notwendig. Werden alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die Gewerbeerlaubnis erteilt.
Entzug der Gewerbeerlaubnis
Erfüllt der Gewerbetreibende im Nachhinein die Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis nicht mehr, kann diese widerrufen oder zurückgenommen werden. Ohne die erforderliche Gewerbeerlaubnis droht eine Schließung oder Stilllegung des Gewerbes durch die zuständige Behörde. Insbesondere beim Fehlen der gewerblichen Zuverlässigkeit ist eine Rücknahme oder ein Widerruf der Gewerbeerlaubnis zu befürchten. Aus diesem Grund sollte der Gewerbetreibende ständig sicherstellen, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß führt. Bei Fragen rund um die Gewerbeerlaubnis berät ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, da die Gewerbeordnung dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.
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Anwalt Verwaltungsrecht StuttgartBerlin (jur). Ein rechtswissenschaftliches Uni-Examen aus Großbritannien eröffnet nicht mehr den Weg zur Volljuristin in Deutschland. Wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 12. Oktober 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied, müssen die Prüfungsämter den britischen Abschluss nicht mehr für den sogenannten Vorbereitungsdienst anerkennen (Az.: 15 K 417/21). Dach mussten Anträge für das Rechtsreferendariat noch vor Ablauf des Brexit-Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 gestellt werden. Danach bleibt der Klägerin die künftige Arbeit als Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin verwehrt. Denn Voraussetzung hierfür ist der Vorbereitungsdienst mit dem danach erworbenen zweiten juristischen Staatsexamen. Die Klägerin hatte an einer britischen Universität zwar noch während...
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Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier (Az. 7 K 5045/24.TR ) hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann seine Knieverletzung aus dem Dienstsport nicht als Dienstunfall anerkannt bekommt. Dienstsport führt zu Streit um Anerkennung als Dienstunfall Der Kläger war als Berufsfeuerwehrmann bei der Beklagten tätig. Bereits vor seiner Einstellung hatte er sich bei einem privaten Sportunfall das rechte Knie verletzt und einen Kreuzbandriss erlitten, der operativ durch eine vordere Kreuzbandplastik behandelt wurde. Anschließend war er sportlich aktiv, bis er 2019 erneut eine Knieverletzung erlitt. Trotz dieser Vorgeschichte wurde er im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung für den Feuerwehrdienst als tauglich eingestuft und trat seinen Dienst ohne Beschwerden an. Im Dezember 2023 verletzte er sich während des...
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Berlin. Die Kurzprotokolle bezüglich der Bund-Länder-Konferenzen 2020 zu der Coronapandemie müssen vom Bundeskanzleramt herausgegeben werden. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 05.07.2022 getroffen (Az: 2 K 155/21). Im März 2020 hatten Bund und Länder sich in mehreren Konferenzen auf Maßnahmen zur Eindämmung der Coronaviruspandemie geeinigt. Dazu gehörten Abstandsregeln, Besuchsbeschränkungen für Privathaushalte und flächendeckende Schließungen von Kindergärten, Schulen und Universitäten. Ein Bürger wollte mehr darüber wissen, wie diese Entscheidungen getroffen wurden. Im Dezember 2020 beantragte er gemäß Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe der Kurzprotokolle dieser Konferenzen. Doch das Bundeskanzleramt verweigerte die Herausgabe. Die...
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