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Anwalt Verwaltungsrecht StuttgartStreusalz verboten – eine Aussage, die in verschiedenen Regionen unterschiedliche Bedeutungen hat, denn die Regelungen zum Verbot von Streusalz variieren erheblich zwischen den Bundesländern. Die Verwendung von Streusalz zur Eis- und Schneebekämpfung ist ein Thema, das sowohl von Umweltaspekten als auch von Sicherheitsbedenken geprägt ist. Grundsätzlich ist der Einsatz von Streusalz für private Haushalte mit Einschränkungen nicht erlaubt. Dies liegt hauptsächlich an der hohen Umweltbelastung, die durch den Einsatz von Streusalz einhergeht. Streusalz: Wirkung, Nutzung und Folgen Streusalz, auch bekannt als Natriumchlorid , wird häufig zur Bekämpfung von Schnee und Eis eingesetzt. Es senkt den Gefrierpunkt von Wasser , wodurch Eis und Schnee auftauen. In Deutschland ist Streusalz sowohl in privaten...
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Trier (jur). Das horizontale Gewerbe ist keine freiberufliche Tätigkeit. In Wohngebieten ist Prostitution daher verboten, wie das Verwaltungsgericht Trier in zwei am Montag, 10. November 2014, bekanntgegebenen Urteilen entschied (Az.: 5 K 948/14.TR und 5 K 950/14.TR). Es wies damit zwei Frauen aus Trier ab. Sie wollten in ihren Innenstadtwohnungen der Prostitution nachgehen. Die Stadt hatte dies abgelehnt. Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Trier entschied. Der betreffende Bereich gelte als allgemeines Wohngebiet. Bauplanungsrechtlich seien dort nur freiberufliche oder gleichgestellte gewerbliche Tätigkeiten erlaubt. Dazu gehöre die Prostitution nicht. Daher sei „die Ausübung der Wohnungsprostitution in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig“, heißt...
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Von einer „ Unzuverlässigkeit “ wird im Gewerberecht bzw. bei Gaststätten gesprochen, wenn ein Gewerbetreibender sich dahingehend verhält, dass nicht zu erwarten ist, dass er zukünftig sein Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird. Diese Unzuverlässigkeit darf allerdings nicht alleine auf der bloßen Annahme beruhen, dass die ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes nicht gegeben ist; es müssen hierfür Beweise aus der Vergangenheit vorliegen. Anhand dieser prüfen die Behörden dann, ob die Zukunftsprognose für den Gewerbetreibenden positiv ausfällt, oder ob anzunehmen ist, dass er auch zukünftig unzuverlässig sein wird. So kann also nicht einfach ein Mitbewerber eine derartige Behauptung aufstellen, um einem anderen...
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