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Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung
Verwaltungsrecht
Prostitution ist kein freiberufliches Gewerbe
Trier (jur). Das horizontale Gewerbe ist keine freiberufliche Tätigkeit. In Wohngebieten ist Prostitution daher verboten, wie das Verwaltungsgericht Trier in zwei am Montag, 10. November 2014, bekanntgegebenen Urteilen entschied (Az.: 5 K 948/14.TR und 5 K 950/14.TR).
Es wies damit zwei Frauen aus Trier ab. Sie wollten in ihren Innenstadtwohnungen der Prostitution nachgehen. Die Stadt hatte dies abgelehnt.
Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Trier entschied. Der betreffende Bereich gelte als allgemeines Wohngebiet. Bauplanungsrechtlich seien dort nur freiberufliche oder gleichgestellte gewerbliche Tätigkeiten erlaubt. Dazu gehöre die Prostitution nicht. Daher sei „die Ausübung der Wohnungsprostitution in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig“, heißt ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Nachzug von Kindern zu einem Elternteil in Deutschland erleichtert
Leipzig (jur). Eltern, die getrennt in Deutschland und im Ausland leben, können durch eine Übertragung des Sorgerechts den Zuzug ihrer Kinder nach Deutschland ermöglichen. Deutschland muss solche Sorgerechts-Entscheidungen ausländischer Gerichte anerkennen, wenn das Kind angehört worden ist, urteilte am Donnerstag, 29. November 2012, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 10 C 4.12, 10 C 5.12, 10 C 14.12 und 10 C 11.12). In mehreren der entschiedenen Fälle lebte der Vater in Deutschland und die Mutter in der Türkei. Auf Antrag der Eltern übertrugen türkische Gerichte das Sorgerecht von der Mutter auf den Vater. Danach beantragten die Kinder Familienzuzug nach Deutschland. Die deutsche Botschaft in Ankara erkannte die Gerichtsentscheidungen aber nicht an und verweigerte die ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Rücknahme der Flüchtlingsanerkennung wegen grober Täuschung zulässig
Leipzig (jur). Das Flüchtlings-Bundesamt kann auch eine eigentlich rechtskräftige Flüchtlingsanerkennung wieder zurücknehmen, wenn der Flüchtling die Gerichte getäuscht und belogen hat. Das hat am Dienstag, 19. November 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 10 C 27.12). Auch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil stehe dann dem nicht entgegen.
Damit wies das Bundesverwaltungsgericht eine Mutter und ihre beiden Söhne ab. Sie waren 1998 nach Deutschland gekommen und hatten sich unter falschen Namen als syrisch-orthodoxe Christen aus der Türkei ausgegeben. Wegen ihres Glaubens seien sie verfolgt worden. Das zuständige Verwaltungsgericht verpflichtete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Asylanträge anzuerkennen.
Erst zehn ... weiter lesen
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