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Köln. Kommunendürfen von gewerblichen Verleihern eine Sondernutzungsgebühr für E-Scooter erheben, die im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Wie das Verwaltungsgericht Köln in mehreren Urteilen vom Mittwoch, 11. Januar 2023 entschieden hat, sind solche Gebühren gerechtfertigt, da auf Geh- und Radwegen abgestellte Elektroroller häufig Behinderungen verursachen (Az.: 21 K 4871/22 und weitere). Konkret ging es um die im Mai 2022 vom Rat der Stadt Köln neu gefassten Sondernutzungssatzung. Darin war für Betreiber von E-Scooter-Verleihsystemen eine jährliche Gebühr von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug vorgesehen. Bis Ende Juli 2022 forderte die Stadt von den im Stadtgebiet tätigen E-Scooter-Verleihern jeweils bis zu 450.000 Euro. Durch das ordnungswidrige Abstellen von Elektrorollern auf Geh- und Radwegen würde der...
weiter lesenLeipzig (jur). Auflagen einer Landesmedienanstalt gegen einen privaten Fernsehsender können auch von den betroffenen Produktionsunternehmen gerichtlich angegriffen werden. Denn diese seien indirekt in ihrer Berufsfreiheit betroffen, urteilte am Mittwoch, 6. Mai 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 C 11.14). Es gab damit einer britischen Produktionsgesellschaft recht, Tochter eines US-Unternehmens. Sie veranstaltet die Kampfsportliga „Ultimate Fighting Championship“ (UFC) außerhalb der USA, bereitet diese für das Fernsehen auf und vermarktet die Rechte. Die erste UFC-Veranstaltung in Deutschland fand 2009 in Köln statt und wurde zeitversetzt von dem Spartensender Sport1 ausgestrahlt. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) untersagte weitere Ausstrahlungen...
weiter lesenBerlin (jur). Der Konsum von Alkohol ist „grundsätzlich eine widmungsgemäße Nutzung öffentlicher Grünanlagen zu Erholungszwecken“. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 5. September 2022, bekanntgegebenen Eilbeschluss betont (Az.: L 183/22). Es hob damit ein nächtliches Alkoholverbot für zwei Parks im Bezirk Mitte vorerst auf. Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte das Verbot am 21. Juli 2022 für den Monbijoupark und den James-Simon-Park erlassen. Es sollte bis zum 11. September 2022 gelten, jeweils nachts von 22 bis 6 Uhr. Zur Begründung hatte das Bezirksamt darauf verwiesen, die Parks würden nachts vorrangig zum Konsum von Alkohol und „zum wilden Feiern“ genutzt. Dies führe nicht nur zu Schäden an den Anlagen. Auch sei es mit „dem Zweck einer Grünanlage als Ort ruhiger Erholung“...
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