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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung
Verwaltungsrecht Kein Waffenschein für Bürgermeister
Hannover (jur). Ein hauptamtlicher Bürgermeister kann wegen vorgebrachter Anfeindungen und tätlicher Angriffe nicht automatisch einen Waffenschein verlangen. Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sei vielmehr, dass der Bürgermeister glaubhaft macht, dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet und eine Schusswaffe deshalb erforderlich ist, entschied das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom Montag, 13. Februar 2023 (Az.: 11 A 1233/20).  Konkret ging es um den parteilosen, hauptamtlichen  Bürgermeister der niedersächsischen Gemeinde Harsum, Marcel Litfin. Dieser hatte beim Landkreis Hildesheim die Erteilung eines Waffenscheins beantragt, damit er sich gegen tätliche Angriffe zur Wehr setzen kann. Er hatte angeführt, dass er in ... weiter lesen
Verwaltungsrecht OVG Hamburg: Zelte im Klimacamp unterliegen der Versammlungsfreiheit
Hamburg. Bei mehrtägigen Versammlungen können auch Zelte dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliegen. Wie das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) am 04.08.2022 entschieden hat, muss die Hansestadt Veranstaltern eines Klimacamps das Aufstellen von Schlafzelten gestatten (Az.: 4 Bs 113/22). Vom 09. - 15.08.2022 wollen Klimaschützer mit einem „System Change Camp“ auf die Notwendigkeit aufmerksam machen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dies fordern „Fridays for Future“ und viele andere Organisationen des Klimacamps. Die Veranstalter haben dem Umzug der Versammlung vom Stadtpark in den Volkspark Altona zugestimmt. Die Stadt Hamburg verbot hier jedoch den Aufbau von Zelten. Ein hiergegen gestellter Eilantrag hatte durch beide Instanzen Erfolg. Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das ... weiter lesen
Verwaltungsrecht Keine Flinte für Schäfer
Lüneburg (jur). Zur Abwehr von Wölfen dürfen sich Schäfer nicht bewaffnen. Mit einem am Freitag, 1. September 2023, bekanntgegebenen Beschluss lehnte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg den Kauf einer Flinte durch einen Schäfer ab (Az.: 11 LA 302/22). Wölfe seien streng geschützt, eine Bewaffnung des Schäfers weder sinnvoll noch erforderlich.  Der klagende Schäfer aus Winsen (Luhe) südlich von Hamburg hatte eine Erlaubnis zum Kauf und zum Führen einer Flinte beantragt. Zur Begründung verwies er auf mehrere Übergriffe von Wölfen. Seine Herde könne er nur mit einer Schusswaffe schützen. Zwar zahle das Land Niedersachsen Entschädigungen bei Rissen und gebe Zuschüsse für Schutzmaßnahmen, diese Ausgleichsmaßnahmen reichten aber nicht aus.  Bereits das ... weiter lesen
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