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Osnabrück (jur). Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte müssen sich auch selbst an die für ihre Praxis geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht halten. Andernfalls droht auch ihnen ein Tätigkeitsverbot, entschied am Montag, 25. Juli 2022, das Verwaltungsgericht Osnabrück (Az.: 3 B 104/22). Es wies damit den Eilantrag eines Zahnarztes ab. Nach einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom Dezember 2021 dürfen seit dem 16. März 2022 in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie weiteren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nur noch Personen arbeiten, die gegen Covid 19 geimpft oder davon genesen sind oder die eine Unverträglichkeit gegen die Impfung nachweisen. Weil ein Zahnarzt aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen keinen der Nachweise vorlegte, hatte das Gesundheitsamt des Landkreises...
weiter lesenKassel (jur). Die Waffenbörse „WBK International“ vom 17. bis 19. November in Gießen kann stattfinden. Mit einem am Mittwoch, 16. November 2022, verkündeten Eilbeschluss hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein von der Stadt verhängtes Verbot auf (Az.: 8 B 1886/22). Mit bis zu 20.000 Besuchern fand die „WBK International“ bislang in Kassel statt. Dort hatte sich die Stadtverordnetenversammlung 2021 für ein Verbot ausgesprochen. Daraufhin verlegte die Veranstalterin die Waffenbörse nach Gießen. Schwerpunkt sollen nach Angaben der Messe Gießen Jagd- und Sportwaffen sein. Angeboten werden aber auch andere „Schusswaffen aller Art“ sowie Uniformen und Armee-Ausrüstungsgegenstände, Orden, Militaria und Ehrenzeichen. Auch die Stadt Gießen war davon wenig begeistert und...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 18 L 2925/24 ) hat entschieden, dass eine Schülerin keinen Niqab im Unterricht tragen darf. Verweigerung der Teilnahme am Unterricht Eine 17-jährige Schülerin hatte beim Berufskolleg Bachstraße in Düsseldorf beantragt, während des Unterrichts einen Niqab tragen zu dürfen. Nachdem die Schule dies verweigerte, wandten sich die Schülerin und ihre Eltern an das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie forderten im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung, die die Teilnahme am Unterricht mit Niqab erlauben sollte. Das Gericht musste prüfen, ob das Tragen des Niqabs mit den Pflichten von Schülern im Schulbetrieb vereinbar ist und ob der Eingriff in die Religionsfreiheit der Schülerin gerechtfertigt ist. Bildungsauftrag erfordert offene Kommunikation Die 18....
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