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Ansbach (jur). Wer Fotos von Falschparkern der Polizei übermittelt, muss nicht mit Verwarnungen oder gar einem Bußgeld wegen Datenschutzverstößen rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in zwei kürzlich veröffentlichten Urteilen vom 2. November 2022 entschieden (Az.: AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431). Bürger können sich danach auf ein berechtigtes Interesse berufen, die Behörden über Falschparker zu informieren. Die Kläger hatten sich in München über Falschparker aufgeregt. Sie machten Fotos und schickten diese an die Polizei oder das Ordnungsamt. Dabei nutzten sie teilweise auch die Smartphone-App „Wegeheld“. Doch mehrere der adressierten Polizeiinspektionen interessierten sich jedenfalls nicht nur für die Falschparker, sondern auch für die Anzeige erstattenden Fotografen. Einen...
weiter lesenVon einer „ Unzuverlässigkeit “ wird im Gewerberecht bzw. bei Gaststätten gesprochen, wenn ein Gewerbetreibender sich dahingehend verhält, dass nicht zu erwarten ist, dass er zukünftig sein Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird. Diese Unzuverlässigkeit darf allerdings nicht alleine auf der bloßen Annahme beruhen, dass die ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes nicht gegeben ist; es müssen hierfür Beweise aus der Vergangenheit vorliegen. Anhand dieser prüfen die Behörden dann, ob die Zukunftsprognose für den Gewerbetreibenden positiv ausfällt, oder ob anzunehmen ist, dass er auch zukünftig unzuverlässig sein wird. So kann also nicht einfach ein Mitbewerber eine derartige Behauptung aufstellen, um einem anderen...
weiter lesenBisher ermöglichte § 45b PSTG die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens unter bestimmten Bedingungen. Mit 1.11.2024 tritt das am 21.6.2024 verkündete Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft und ersetzt damit den § 45b. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte und den Alltag von Betroffenen,denn seit 1. August dieses Jahres können Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen zum 1.11.2024 unbürokratisch beim Standesamt anmelden. Grundsatz: Selbstbestimmung und Anerkennung für Geschlechtsidentität Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) stärkt die im Grundgesetz verankerten Rechte auf persönliche Entfaltung, Achtung der Privatsphäre und Nichtdiskriminierung , indem es...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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