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Andreas Gesterkamp
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Freitag - Kanzlei für Öffentliches Recht und Vergaberecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Gemeinderecht
Verwaltungsrecht
Erlaubnis zum Halten "gefährlicher Hunde" erforderlich
Mainz (jur). Jagen oder hetzen frei laufende Hunde auch nur einmal Wild oder Vieh, gelten sie als gefährlich und sind erlaubnispflichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz in einem am Mittwoch, 11. Juli 2012, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 1 L 828/12.MZ). Die Mainzer Richter gaben damit der Stadt Worms recht, die zwei Schäferhunde als gefährlich eingestuft hatte. Die Hundehalterin wurde aufgefordert, eine Erlaubnis zur Haltung "gefährlicher Hunde" zu beantragen. Hintergrund des Rechtsstreits war, dass die beiden frei laufenden Schäferhunde am Stadtrand von Worms ein trächtiges Reh gehetzt und dann gerissen hatten. Wegen der schweren Verletzungen des Rehs konnte der Jagdpächter das Tier nur noch erschießen. Die Hundehalterin hatte der zuständigen Jagdgesellschaft ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Zutrittsverbot zur Kneipe Königreich Deutschland
Münster. Die Stadt Köln durfte eine als „Zweckbetrieb“ geführte Gaststätte des „Königreich Deutschland“ ohne vorherige schriftliche Anordnung schließen und auch versiegeln. Die Betreiberin verfügte weder über die erforderliche Gaststättenerlaubnis noch übernahm sie für den Betrieb die Verantwortung. Es fehlte jegliche Bereitschaft, um den angeführten Zweckbetrieb unter „Beachtung des geltenden deutschen Rechts“ zu führen, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster in einem am Dienstag, 23. August 2002 veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 4 B 61/21).
Gegenstand des Rechtsstreits war eine Kneipe in Köln, wo die Antragstellerin eine Kneipe für das „Königreich Deutschland“ in Form eines „Vereinslokals“ als Zweckbetrieb eröffnete. Die Frau, die sich als ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Beamtenrecht: Begründungsmängel bei dienstlichen Beurteilungen
Der 6. Senat des Oberverwaltungsge-richts für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit Beschluss vom 02.04.2019, 6 B 1708/18 im Rahmen einer Konkurrentenklage dazu geäußert, welches die notwendigen Inhalte einer Abweichungsbegründung beim sogenannten Quervergleich durch den Endbeurteiler sind und welchen Anforderungen eine in Punktwerten erfolgten Bewertung im Ankreuzverfahren genügen muss.
Sachverhalt:
Ein Polizeioberkommissar bewarb sich auf eine Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 11. Der Dienstherr entschied sich jedoch für einen anderen Bewerber.
Im Rahmen der Bewerberauswahl nahm der Dienstherr einen Qualifikationsvergleich vor. Der Qualifikationsvergleich erfolgte anhand der dienstlichen Beurteilungen der Beamten. Der Polizeioberkommissar wurde in zwei ... weiter lesen
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