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Nicole Gottwald
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietkündigung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Keine Anonymität bei Anschwärzen eines Nachbarn
Karlsruhe. Wenn ein Mieter einen Nachbarn wegen einer nicht nachgewiesenen „starken Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus“ beim Vermieter anschwärzt, kann er sich nicht darauf verlassen, anonym zu bleiben. Im Falle einer unzutreffenden Tatsachenbehauptung hat der Nachbar das Recht, nach der Datenschutzgrundverordnung Auskunft über den Namen desjenigen zu verlangen, der ihn angeschwärzt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) am in einem am Montag, 28. März 2022, veröffentlichten Urteil (AZ: VI ZR 14/21).
Das Interesse des Nachbarn, den Tipp-Geber auf Unterlassung der nicht richtigen Angaben zu verpflichten wiege schwerer als dessen Interesse auf Anonymität.
Bei dem streitigen Fall ging es um eine mutmaßliche "starke Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus" in einem ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Kann man die Kündigung von einem Mietvertrag zurückziehen?
Kann ein Mieter seine Kündigung rückgängig machen, wenn sich seine neue Wohnung als Flop herausstellt? Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wenn Sie vorschnell den Mietvertrag für Ihre Wohnung gekündigt haben, können Sie davon nicht ohne Weiteres einen Rückzieher machen. Sie sind normalerweise an Ihre Kündigung gebunden. Dies gilt aber nicht immer.
Widerruf der Kündigung gegenüber dem Vermieter
Denn das Abschicken der Kündigung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie als Mieter Ihre Wohnung verlieren. Dies können Sie unter Umständen dadurch verhindern, dass Sie die Kündigung gegenüber Ihrem Vermieter widerrufen. Hierbei müssen Sie allerdings sicherstellen, dass der Widerruf vor oder zumindest zeitgleich mit der Kündigung dem ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Kann man eine Mietminderung rückwirkend geltend machen?
Mieter können eine Mietminderung unter Umständen auch rückwirkend gegenüber ihrem Vermieter geltend machen. Wann dies möglich ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Viele Mieter ärgern sich, wenn in ihrer Wohnung plötzlich ein Mietmangel auftritt, wie etwa Schimmel an den Wänden oder die im Winter ausgefallene Heizung. Sie fragen sich dann, ob sie die Mietminderung sofort geltend machen müssen, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden.
Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Denn eine Mietminderung kann gewöhnlich auch rückwirkend geltend gemacht werden. Dies geht allerdings normalerweise erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Mangel Ihrem Vermieter angezeigt haben. Dies ergibt sich aus § 536c BGB.
Normalerweise Mängelanzeige an ... weiter lesen
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