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Karlsruhe (jur). Kinderlärm von einem benachbarten Bolzplatz ist kein Grund für eine Mietminderung. Selbst wenn der Bolzplatz erst nach Abschluss des Mietvertrages in der Nachbarschaft errichtet wurde, hat das gesetzliche Toleranzgebot gegenüber Kindern Vorrang, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch, 29. April. 2015 (Az.: VIII ZR 197/14). Geht die Lärmbelästigung dagegen von Jugendlichen oder älteren Personen aus, kann – je nach Intensität der Geräuschkulisse und je nach Ortsüblichkeit – ein Mietmangel ausnahmsweise bestehen. Geklagt hatten Mieter aus Hamburg-Harburg. Seit vielen Jahren wohnen sie in einer Erdgeschosswohnung mitsamt Terrasse. Als 2010 nur zwanzig Meter von der Terrasse entfernt ein zu einer Schule gehörender Bolzplatz...
weiter lesenImmobilien sind als Anlage nach wie vor sehr beliebt und werden häufig als Renditeobjekt erworben und genutzt. Langfristig gesehen haben Kapitalanleger den Vorteil, dass das Objekt selbst einen gewissen Wert besitzt aber auch, dass eine Rendite durch z.B. die Miete erzielt werden kann. Besonders denkmalgeschützte Immobilien stellen eine wichtige und besondere Rolle dar, wenn es darum geht, dass Eigentum erworben und vermietet wird. Der besondere steuerliche Vorteil einer denkmalgeschützten Immobilie liegt darin, dass hier besondere Möglichkeiten der Abschreibung vorhanden sind. Das heißt im Klartext, dass attraktive Steuervorteile genutzt werden können, von denen vor allem Personen mit einer hohen steuerlichen Belastung profitieren können. In der Praxis ist es also möglich, dass in einem kurzen Zeitraum sehr viel Steuern...
weiter lesenMieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete werden nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Stimmt der Mieter einem Erhöhungsverlangen nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist Klage auf Zustimmung erheben. Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss vom 30.01.2018 (BGH, VIII ZB 74/16) klar, dass der Mieter der Mieterhöhung auch stillschweigend/ konkludent, also ohne ausdrückliche Erklärung, wirksam zustimmen kann, wenn der Mieter die geforderte Mieterhöhung dreimal in Folge vorbehaltlos zahlt. Aus der dreimaligen vorbehaltlosen Zahlung der erhöhten Miete könne nach Auffassung des BGH kein anderer Schluss gezogen werden, als dass der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung erteilt. Zwar ließ der...
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