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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietkündigung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mitbewohner müssen Vermieter über Tod der Mieterin informieren
München (jur). Stirbt die Mieterin einer Wohnung, sollten nicht in den Vertrag aufgenommene Mitbewohner den Vermieter zeitnah darüber informieren. Ein einjähriges schweigen erschüttert das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Mitbewohners und rechtfertigt daher eine Kündigung seitens des Vermieters, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 22. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 417 C 9024/22).
Danach muss ein Mann aus München nach Jahrzehnten eine Zweizimmerwohnung im Stadtteil Milbertshofen räumen. Den Mietvertrag hatte 1975 seine Lebensgefährtin abgeschlossen. Als sie im September 2020 starb, hüllte er sich in Schweigen. Erst mehr als ein Jahr später ließ er über den Mieterverein mitteilen, dass die ursprüngliche Mieterin verstorben sei.
Daraufhin kündigte der ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Kann man eine Mietminderung rückwirkend geltend machen?
Mieter können eine Mietminderung unter Umständen auch rückwirkend gegenüber ihrem Vermieter geltend machen. Wann dies möglich ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Viele Mieter ärgern sich, wenn in ihrer Wohnung plötzlich ein Mietmangel auftritt, wie etwa Schimmel an den Wänden oder die im Winter ausgefallene Heizung. Sie fragen sich dann, ob sie die Mietminderung sofort geltend machen müssen, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden.
Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Denn eine Mietminderung kann gewöhnlich auch rückwirkend geltend gemacht werden. Dies geht allerdings normalerweise erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Mangel Ihrem Vermieter angezeigt haben. Dies ergibt sich aus § 536c BGB.
Normalerweise Mängelanzeige an ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Rechtsfragen zur Vormieterbescheinigung
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse darin zu wissen, ob im vorangegangenen Mietverhältnis die Miete pünktlich bezahlt wurde. Ferner möchte er auch wissen, ob es durch den Mietinteressenten im vorangegangenen Mietverhältnis zu Störungen des Hausfriedens gekommen ist. Solche Störungen können den Vermieter zu einem Einschreiten im Rahmen der Gebrauchsgewährungspflicht gegenüber anderen Mietern zwingen und berechtigen möglicherweise zu einer Mietminderung der Mieter.
Fragen nach der Person und Anschrift des Vorvermieters, der Dauer des vorangegangenen Mietverhältnisses und der Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten, können deshalb Gegenstand einer Auskunft des Vorvermieters sein. Ebenso sind Fragen nach den Einkommens- und ... weiter lesen
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