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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Eigenbedarf
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht BGH stärkt Rechtshilfe per Mausklick
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut sogenannte Legal-Tech-Angebote zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen über Internetplattformen gestärkt. In einem am Freitag, 11. März 2022, veröffentlichten Urteil bekräftigten die Karlsruher Richter, dass auch Inkassodienstleister solche Plattformen betreiben dürfen (Az.: VIII ZR 122/21). Dies verstoße nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Damit konnte die Berliner Conny GmbH erneut einen wichtigen Zwischenerfolg erzielen. Diese macht Legal-Tech-Angebote zu Kontogebühren, Abfindungen und Miete. Unter anderem ist sie Nachfolgerin der früheren Lexfox GmbH mit der Internetplattform „wenigermiete.de“. Dort können Mieter ihre mutmaßlichen Forderungen wegen überhöhter Mietzahlungen an die Conny GmbH abtreten, damit diese sie ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Vermieter darf falsche Mülltrennung kontrollieren lassen
Karlsruhe. Wenn der Müll in einem Mietshaus nicht ordnungsgemäß getrennt wird, dann darf der Vermieter auf Kosten der Mieter eine Firma mit der Kontrolle und Nachsortierung des Mülls beauftragen. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat mit Urteil vom Dienstag, 8. November 2022 entschieden, dass diese Kosten als „Müllbeseitigungskosten“ umlagefähig sind (Az.: VIII ZR 117/21). Ebenfalls umlagefähige Betriebskosten, die die Mieter zu tragen haben, sind Anmietung und regelmäßige Wartung von Rauchwarnmeldern. Im vorliegenden Fall wurde der Müll in einem Berliner Mehrfamilienhaus nicht ordnungsgemäß getrennt. Daraufhin beauftragte der Vermieter einen Dienstleister für „Behältermanagement“. Dieser sollte die fehlerhafte Mülltrennung der Mieter überprüfen und eine anschließende Nachsortierung des Mülls ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht WOHNUNGSEIGENTÜMER MUSS AUF NIESSBRAUCHER NACH § 14 NR. 2 WEG EINWIRKEN!
11.11.2017
Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch für einen Dritten bestellt hat, kann als mittelbarer Handlungsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer der Teilungserklärung unvereinbaren Weise nutzt.   Der Fall: Eine zum Sondereigentum gehörende Wohnung nebst einem dazugehörigen Spitzboden wurde durch den Eigentümer an einen Nießbraucher überlassen. Dieser hat die Wohnung und den Spitzboden gesondert als Wohnraum vermietet. Die Gemeinschaft hat den Wohnungseigentümer (!) auf Unterlassung der Nutzung des Spitzbodens zu Wohnzwecken in Anspruch genommen.   Die Entscheidung: Der Bundesgerichtshof hat die Urteile der Vorinstanzen ... weiter lesen
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