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Dr. jur. Torsten Fritz
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Grundbuch
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bei Verstoß gegen Mietpreisbremse gilt dreijährige Verjährungsfrist
Karlsruhe (jur). Haben Vermieter von Mietern eine zu hohe Miete verlangt und damit gegen die gesetzliche Mietpreisbremse verstoßen, können Ansprüche innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren geltend gemacht werden. Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist hierbei der Zeitpunkt, an dem der Mieter vom Vermieter Auskunft darüber verlangt, warum die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten worden ist wie hoch die Miete des Vormieters war, urteilte am Mittwoch, 12. Juli 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 375/21 und weitere).
Hintergrund des Rechtsstreits ist die gesetzliche Mietpreisbremse. Der Bund hatte den Ländern das Recht eingeräumt, in angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg der Mieten zu bremsen. Danach dürfen Mieten bei ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentum: Unter welchen Voraussetzungen kann eine Hundehaltung verboten werden?
Ein Beschluss über ein Verbot der Hundehaltung, der neben einer Ausnahme für in der Anlage vorhandene Tiere vorsieht, dass im Einzelfall die Gemeinschaft durch Beschluss die Hundehaltung gestatten kann, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. Dabei ist nicht erforderlich, dass in dem Beschluss bereits die Kriterien angeführt werden, unter denen in Zukunft im Einzelfall die Hundehaltung genehmigt wird (LG Frankfurt a. M. v. 09.03.2023 - 2-13 S 89/21).
Der Fall :
In einer aus drei Personen bestehenden Eigentümergemeinschaft gab es Streit um ein beschlossenes Hundehaltungsverbot. Eine Eigentümerin hält einen Hund und gibt an, sich ein Leben ohne Hunde nicht vorstellen zu können. Kontakt des Hundes zur Gemeinschaft bestehe nicht, sie trage ihn stets durch das Treppenhaus. ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bislang kein Anspruch auf außen am Balkon befestigte Solaranlage
Köln (jur). Mieter können an ihrem Balkon bislang keine außenliegenden Solarpaneele ohne Zustimmung des Vermieters anbringen. Denn das von außen angebrachte „Balkonkraftwerk“ stellt ein „gravierender Eingriff“ in das äußere Erscheinungsbild eines Mietobjekts dar, der eine gesetzliche Regelung verlange, entschied das Amtsgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 26. September 2023 (Az.: 222 C 150/23). Das Aufstellen und die Nutzung einer optisch nicht beeinträchtigenden Solaranlage in Bodenhöhe des Balkons könne dagegen nicht untersagt werden.
Im Streitfall wollten Mieter aus Köln außen an ihrem Balkon Solarpaneele befestigen.
Der Vermieter sah darin jedoch eine optische Beeinträchtigung seines Eigentums und eine bauliche Veränderung der Mietsache. Er versagte die ... weiter lesen
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