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Axel-Philip Stetter
Werner & Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nebenkosten
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Verpflichtung von Grundstückseigentümer zur Rattenbekämpfung
Berlin. Das Gesundheitsamt darf Grundstückseigentümer dazu verpflichten, Ratten auf ihrem Grundstück zu bekämpfen. In einem am Montag, 24. Oktober 2022, verkündeten Beschluss hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Pflicht kein Verschulden beim Eigentümer für den Rattenbefall voraussetzt (Az.: VG 14 L 1235/22).
Im vorliegenden Fall ging es um ein Grundstück in Berlin-Reinickendorf. Während des Sommers wurde dem Gesundheitsamt mitgeteilt, dass es auf dem Grundstück einen Rattenbefall gegeben habe. Eine unbekannte Person versorge die Nager mehrmals wöchentlich mit Futter und Trinken. Inzwischen krochen die Tiere auch in die Dämmung vom Nachbargebäude.
Das Gesundheitsamt verpflichtete die Grundstückseigentümerin nach einer Ortsbegehung dazu, innerhalb von einer Woche einen Experten mit der ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tipps rund um den Mietspiegel
Sofern ein Mieter in Deutschland eine Wohnung über einen längeren Zeitraum gemietet hat, wird er wahrscheinlich mit einer Mieterhöhung konfrontiert. Begründet wird die Erhöhung vor allem mit dem aktuellen Mietspiegel. Fraglich ist daher, ob die Begründung insoweit ausreichend ist oder ob nicht sogar die Mieterhöhung unzulässig ist.
Was ist überhaupt der Mietspiegel?
Der Mietspiegel enthält eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten. Er wird alle 2 Jahre von den Gemeinden aktualisiert und angepasst. Entscheidende Norm ist der § 558c Abs. 1 BGB:
„Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
SCHADENERSATZ WEGEN UNTERLASSENER INSTANDHALTUNG?
Der Fall:
In einer Dreier-WEG waren in der Kellergeschosswohnung einer Miteigentümerin Feuchtigkeitsschäden aufgetreten, die zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führten. Ursache waren Baumängel am gemeinschaftlichen Eigentum; diese waren entstanden, als Rechtsvorgänger der Miteigentümerin die Kellerräume zulässigerweise (!) in Wohnräume umgebaut hatten. Die Eigentümerin der Kellerwohnung hatte von den übrigen Wohnungseigentümern die Zustimmung zur Beteiligung an den Kosten der Sanierung für die Kellerwohnung sowie zur Bildung einer Sonderumlage gefordert; diese hatten jegliche Leistung hinsichtlich einer Sanierung der Kellerwohnung abgelehnt.
Die Eigentümerin der Kellerwohnung hat ihre Ansprüche sodann gerichtlich verfolgt; weiterhin hat sie ... weiter lesen
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