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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Eigentümerversammlung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Klausel über erschwerte Wohnungskündigung gilt auch nach Hausverkauf
Karlsruhe (jur). Ist nach einem Mietvertrag eine Wohnungskündigung nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig, muss sich bei einem Hausverkauf daran auch der neue Eigentümer halten. Dies gilt selbst dann, wenn der neue Vermieter selbst in dem Haus wohnt, sich dort nur zwei Wohnungen befinden und eine Mietkündigung nach dem Gesetz dann eigentlich auch ohne ein „berechtigtes Interesse“ möglich ist, urteilte am Mittwoch, 16. Oktober 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 57/13).
Im konkreten Fall hatte ein Berliner Mieter mit seiner Vermieterin vereinbart, dass das Mietverhältnis grundsätzlich nicht aufgelöst werden kann. Nur bei einem „wichtigen berechtigten Interesse“ sei die Kündigung zulässig. 2006 verkaufte die Vermieterin ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Überweisung der höheren Miete gilt als Zustimmung
München (jur). Überweisen Mieter nach einer Mieterhöhung die geforderte Miete, gilt dies grundsätzlich als Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen. Eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung muss dann nicht abgegeben werden, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 20. Januar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 42 C 11426/13).
Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin von einem Münchener Paar eine höhere Miete verlangt. Ab April 2013 sollte sie statt 950 Euro nun 1.140 Euro monatlich bezahlen. Die Mieter sollten dem Mieterhöhungsverlangen schriftlich zustimmen.
Die Mieter schickten keine Zustimmung, sie überwiesen einfach die höhere Miete. Durch die Änderung des monatlichen Dauerauftrages hätten sie der höheren Miete ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Vermieter kann Jobcenter nicht wegen Mietrückständen verklagen
Celle (jur). Zahlt das Jobcenter die Miete für einen Hartz-IV-Bezieher direkt an den Vermieter, kann dieser bei noch offenen Nebenkostennachzahlungen nicht die Behörde verklagen. Die Ansprüche müssen vielmehr gegenüber dem Vertragspartner, dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger, gerichtlich geltend gemacht werden, stellte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 7. März 2022, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: L 11 AS 578/20).
Im konkreten Fall hatte ein Vermieter Wohnungen in Goslar an Hartz-IV-Bezieher vermietet. Die Mieter mussten allerdings zustimmen, dass das Jobcenter die Miete direkt an ihn zahlt. So wollte der Vermieter auf der sicheren Seite sein und mögliche Mietrückstände der Mieter vermeiden.
Doch als im konkreten Fall eine Bedarfsgemeinschaft ... weiter lesen
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