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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietwucher
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
Das deutsche Mietrecht enthält zahlreiche Vorschriften und Gesetze, die das Rechtsverhältniss zwischen Vermietern und Mietern untereinander regeln. Daneben wird auch vertraglich zusätzlich vieles vereinbart. Vor allem das Thema Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung stellt ein großes Thema dar. In den Vereinbarungen werden meisten Fragen zu den Kosten, die bei der Benutzung der Wohnung entstehen, beispielsweise sind dies Heizkosten und Wasserkosten beschlossen. Insoweit stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen derartige Vereinbarungen getroffen werden können und was passiert, wenn die Abrechnung falsch ist?
Wirksame Betriebskostenvereinbarung?
Es gibt insgesamt zwei Varianten wie eine Betriebskostenvereinbarung ausgestaltet sein kann. Entweder können die ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft auch ohne alle Wohnungseigentümer wirksam
Karlsruhe (jur). Wenn ein Wohnungseigentümer versehentlich nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen wurde, sind die dort gefassten Beschlüsse nicht automatisch nichtig. Nur wenn der Eigentümer gezielt draußen gehalten werden sollte, muss die Versammlung neu zusammenkommen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 4. September 2012, veröffentlichten Urteil vom 20. Juli 2012 entschied (Az.: V ZR 235/11). Anfechten kann der Ausgeschlossene die gefassten Beschlüsse aber immer. Der klagende Eigentümer nutzte lediglich eine Garage. Daher nahm der von der Eigentümergemeinschaft bestellte Verwalter irrtümlich an, er sei zu den Versammlungen nicht zu laden. Nach den vertraglichen Grundlagen der Eigentümergemeinschaft war dies aber falsch. Daher weigerte ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
BESCHRÄNKTE GRUNDBUCHEINSICHT FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER
Der Fall:
Ein Wohnungseigentümer hat bei einem Grundbuchamt Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines anderen Eigentümers verlangt. Als Grund der Anfrage hat er einen Rückstand des Miteigentümers mit Wohngeldzahlungen angegeben. Das Grundbuchamt hat die Einsichtnahme abgelehnt. Diese Entscheidung hat der Wohnungseigentümer mit einer Beschwerde angegriffen.
Die Entscheidung:
Vorauszuschicken ist, dass § 12 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO) für die Gewährung von Grundbucheinsicht die Darlegung eines berechtigten Interesses voraussetzt. Dieses besteht, wenn der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt; es sind sachliche Gründe vorzutragen, nach denen die Verfolgung unberechtigter Zwecke oder bloßer Neugier ... weiter lesen
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