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Kirsten Brückner-Schneider
Rechtsanwälte Brückner-Schneider - Roas - Hennig
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Sebastian Jach
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietspiegel
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ruhestörung: das müssen Sie als Mieter wissen
Werden andere Personen durch Lärm gestört, so spricht man von einer Ruhestörung (oder auch Lärmstörung).
Sind Geräusche – entweder der Lautstärke, der Uhrzeit oder ihrer Penetranz wegen – unzumutbar für eine ungewollte Zuhörerschaft, so kann sich diese dagegen wehren.
Nachfolgend finden Mieter Hilfe wie sie sich gegen Lärm von Nachbarn wehren können.
Ruhestörung im Gesetz
Zwar besteht hierzulande kein Gesetz , welches eine vollständige Ruhe garantieren würde, dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch nicht, dass im zwischenmenschlichen Zusammenleben jegliche Form der Lärmbelästigung hingenommen werden muss.
Bund, Länder und Gemeinden haben diverse Rechtgrundlagen geschaffen, um gegen ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Untervermietung und Untermieterlaubnis
Der Mieter darf Dritten die Mieträume ganz oder zum Teil zur selbstständigen Nutzung nur mit Erlaubnis des Vermieters überlassen (§ 540 Abs. 1 BGB).
1. Gebrauchsüberlassung ohne Erlaubnis des Vermieters
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters berechtigt, seinen Ehegatten, minderjährige Kinder und Angehörige, soweit sie Familienmitglieder sind, aufzunehmen. Er hat allerdings nicht das Recht, ohne Erlaubnis des Vermieters den Bruder, Schwager oder Lebensgefährten von Kindern aufzunehmen.
2. Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung
Der Mieter hat einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat.
a) Form und Inhalt der Untermieterlaubnis
Die ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
UMFANG DER HERAUSGABEVERPFLICHTUNG VON BAUTRÄGERN
Der Fall:
Eine Bauträgergesellschaft hatte gegenüber dem Hausverwalter die Herausgabe von Kopien des Energieausweises an näher bezeichnete Wohnungseigentümer sowie des Originals von Schließkarte und Schließplan verweigert. Unter anderem hiergegen richtete sich eine Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft. Am Ausgangsgericht hatte die Klage nur teilweise Erfolg. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ihr Anliegen in der Berufungsinstanz weiterverfolgt.
Die Entscheidung:
Das Berufungsgericht hat festgestellt, dass ein Anspruch auf Herausgabe einer Kopie des Energieausweises nur in den jeweiligen Bauträgerverträgen wurzeln kann; an diesen ist die Gemeinschaft als solche nicht beteiligt. Die Ausübungsbefugnis für gemeinschaftsbezogene ... weiter lesen
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