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Köln (jur). Der Schokoladenfabrikant Lindt & Sprüngli AG darf seinen Schokoladenbären „Lindt-Teddy“ nicht in Goldfolie packen und wie Haribos „Goldbären“ aussehen lassen. Das Landgericht Köln hat in einem am Dienstag, 18. Dezember 2012, verkündeten Urteil den Vertrieb des „Lindt-Teddys“ untersagt und damit dem Antrag des Wettbewerbers Haribo stattgegeben (Az.: 33 O 803/11). Denn die Verbraucher würden beim Anblick eines goldenen Bären automatisch an Haribos „Goldbären“ denken. Das Landgericht sah in dem „Lindt-Teddy“ daher einen Markenverstoß. Seit 1967 nennt Haribo seine Gummibärchen „Goldbären“ und hat den Begriff als Wortmarke schützen lassen. Die Ausgestaltung des Lind-Schoko-Bären...
weiter lesenDie Nutzung von Drohnen für Luftbildaufnahmen erfreut sich wachsender Beliebtheit, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen. Insbesondere das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Oktober 2024 (AZ. I ZR 67/23) stellt klar: Die sogenannte Panoramafreiheit gilt nicht für Bilder, die mithilfe von Drohnen entstehen. Der BGH betont, dass Drohnen Perspektiven eröffnen, die mit bloßem Auge nicht erreichbar sind. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Panoramafreiheit, die sich auf für Passanten zugängliche Sichtweisen beschränkt. Panoramafreiheit: Was ist darunter zu verstehen? Sie Panoramafreiheit gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist eine Einschränkung des Urheberrechts, die es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke wie Gebäude oder Kunstwerke, die sich dauerhaft im...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Ein Verein, hier von Star Wars-Fans, kann das von einem Mitglied gestaltete Vereinslogo auch nach dessen Rauswurf weiter nutzen. Denn das Fortbestehen des gewährten Nutzungsrechts an dem Logo ist grundsätzlich nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 10. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 U 61/22 ). Im konkreten Fall ging es um einen Verein für Fans der Filmreihe „Star Wars“. Der Kläger hatte als Vereinsmitglied für seinen Star Wars-Verein ein Logo gestaltet und diesem ein Nutzungsrecht hierüber eingeräumt. Doch dann kam es zum Zerwürfnis mit dem Verein. Der Kläger wurde nach seinen Angaben „rausgeschmissen“. Daraufhin verbot er dem Verein die weitere Nutzung des von ihm gestalteten...
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