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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom 24.10.2024 eine Entscheidung (Urt. v. 24.10.2024, Az. C-227/23) , mit weitreichenden Auswirkungen auf den Schutz von Kunstwerken in der Europäischen Union getroffen. Konkret geht es um die Frage, ob Mitgliedstaaten das Kriterium der materiellen Gegenseitigkeit anwenden dürfen, um Werke aus Drittstaaten unterschiedlich zu behandeln. Das Urteil stärkt die Harmonisierung des Urheberrechts und hat insbesondere für Unternehmen, die kreative Werke schützen, praktische Relevanz. Die Ausgangslage: Schutz für Werke aus Drittstaaten Die Entscheidung des EuGH basiert auf einem Rechtsstreit zwischen der Vitra Collections AG, einem Schweizer Unternehmen, und dem niederländischen Möbelhändler Kwantum. Streitgegenstand war der „Dining Sidechair Wood“,...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Eine täuschend ähnlich aussehende Doppelgängerin der Sängerin Tina Turner auf einem Werbeplakat für das Musical „Simply the Best – die Tina Turner Story“ ist erlaubt und von der Kunstfreiheit gedeckt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 24. Februar 2022, verkündeten Urteil entschieden und dem Konzertveranstalter COFO Entertainment recht gegeben (Az.: I ZR 2/21). Konkret ging es um die sogenannte Tribute Show „Simply the Best – die Tina Turner Story“. Das Musical lief in Österreich und Deutschland bis Mai 2020 und stellte das Leben der bekannten Sängerin auf musikalische Weise dar. Tina Turner hatte an der Veranstaltung jedoch in keiner Weise mitgewirkt. In dem Musical trat vielmehr die US-Amerikanerin Dorothea „Coco“ Fletcher auf. Der...
weiter lesenDie Verbreitung und/oder die öffentliche zur Schaustellung von Fotos oder Videos im Internet aus der Intimsphäre der Betroffenen stellt ohne Einwilligung der Betroffenen eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung da. Mit Urteil vom 13. Oktober 2015 (VI ZR 271/14) hatte der Bundesgerichtshof die Rechte der Betroffenen nunmehr gestärkt, indem er dem Ex-Partner nach Ende der Beziehung einen vorbeugenden Löschungsanspruch von intimen Bild- oder Filmaufnahmen zusprach. Sind die intimen Fotos oder Videos bereits veröffentlicht, gehen die gesetzlichen Ansprüche deutlich über das hinaus, über was der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Wegen der Verbreitung und öffentlichen zur Schaustellung elektronischer Vervielfältigungsstücke ohne Einwilligung des Betroffenen...
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