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VG Koblenz weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab (5 K 720/24.KO) Das Verwaltungsgericht Koblenz (VG Koblenz) hat am 21. Januar 2025 ( Aktenzeichen 5 K 720/24.KO ) die Klage einer Wohnungsinhaberin gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid zurückgewiesen. Sachverhalt Eine Frau richtet sich mit ihrer Klage gegen einen Bescheid über Rundfunkbeiträge. Der zuständige Beitragsservice fordert sie als Inhaberin einer Wohnung zur Begleichung dieser Beiträge auf. Da sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht entsprach, erließ der Beklagte am 1. November 2023 einen Bescheid, der rückständige Beiträge sowie einen Säumniszuschlag festsetzte. Gegen diesen Bescheid legte die Klägerin am 4. Dezember 2023 Widerspruch ein und brachte dabei verfassungsrechtliche sowie einfachrechtliche Einwände vor. Der Beklagte verwarf den...
weiter lesenIn Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild und gehört zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Es besagt: Jeder ist frei, darüber zu entscheiden, ob und wie jemand sein Bild verwendet. Die rechtliche Grundlage ist § 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Auf einer anderen Ebene greift das Kunsturhebergesetz, das neben dem Schutz von Kunstwerken auch das Recht am eigenen Bild regelt. Mit diesen Gesetzesbestimmungen wird Missbrauch vorgebeugt. Recht am eigenen Bild – was sagt das Gesetz? Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das jedem Menschen zusteht. Es besagt, dass niemand ohne Zustimmung des Betroffenen ein Foto oder Video von ihm machen und veröffentlichen darf. Rechtliche Grundlagen § 1 Grundgesetz (GG) - Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Jeder hat das Recht,...
weiter lesenDie Verbreitung und/oder die öffentliche zur Schaustellung von Fotos oder Videos im Internet aus der Intimsphäre der Betroffenen stellt ohne Einwilligung der Betroffenen eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung da. Mit Urteil vom 13. Oktober 2015 (VI ZR 271/14) hatte der Bundesgerichtshof die Rechte der Betroffenen nunmehr gestärkt, indem er dem Ex-Partner nach Ende der Beziehung einen vorbeugenden Löschungsanspruch von intimen Bild- oder Filmaufnahmen zusprach. Sind die intimen Fotos oder Videos bereits veröffentlicht, gehen die gesetzlichen Ansprüche deutlich über das hinaus, über was der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Wegen der Verbreitung und öffentlichen zur Schaustellung elektronischer Vervielfältigungsstücke ohne Einwilligung des Betroffenen...
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