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Heiko Ranzinger
Reble & Klose Rechtsanwälte Patentanwälte
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verwaltungsbeirat
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
UMLAUFBESCHLUSS NUR MIT ZUSTIMMUNG ALLER EIGENTÜMER
Der Fall:
Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft führten ohne Beteiligung des Verwalters eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch. Im Beschluss wurde der Verwalter aufgefordert, einem Bauunternehmen bestimmte Anweisungen zu erteilen und die Änderung einer Baugenehmigung zu veranlassen. Der Beschluss wurde von allen bis auf einen Eigentümer unterschrieben und durch Aushang bekannt gegeben.
Nach Kenntniserlangung über den Beschluss erhob der Verwalter Anfechtungsklage; hilfsweise hat er die Feststellung beantragt, dass der Beschluss nicht zu Stande gekommen sei; der Verwalter machte geltend, dass es an der Zustimmung sämtlicher Eigentümer fehle. Die Wohnungseigentümer bezweifeln eine Anfechtungsbefugnis des Verwalters; dagegen müsse die WEG-Verwaltung ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
WOHNUNGSEIGENTÜMER MUSS AUF NIESSBRAUCHER NACH § 14 NR. 2 WEG EINWIRKEN!
Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch für einen Dritten bestellt hat, kann als mittelbarer Handlungsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer der Teilungserklärung unvereinbaren Weise nutzt.
Der Fall:
Eine zum Sondereigentum gehörende Wohnung nebst einem dazugehörigen Spitzboden wurde durch den Eigentümer an einen Nießbraucher überlassen. Dieser hat die Wohnung und den Spitzboden gesondert als Wohnraum vermietet. Die Gemeinschaft hat den Wohnungseigentümer (!) auf Unterlassung der Nutzung des Spitzbodens zu Wohnzwecken in Anspruch genommen.
Die Entscheidung:
Der Bundesgerichtshof hat die Urteile der Vorinstanzen ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ernsthafte Bemühungen bei der Suche nach Mietern erforderlich
München (jur). Vermieter müssen sich ernsthaft und sichtbar bemühen, eine leerstehende Wohnung zu vermieten. Andernfalls können sie die Kosten einer unvermieteten Wohnung nicht dauerhaft steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil entschied, das er am Dienstag, 5. Februar 2013, bekanntgegeben und bei seiner Jahrespressekonferenz in München erläutert hat (Az.: IX R 14/12). Nach dem Grundsatzurteil müssen Vermieter gegebenenfalls auch Zugeständnisse beim Mietpreis machen. Zudem kann der Werbungskostenabzug nach mehreren Jahren auch verloren gehen, wenn sich eine Wohnung als dauerhaft unvermietbar erweist.
Im Streitfall hatte der Kläger ein zweistöckiges Haus in München gebaut. 1983 zog er im Erdgeschoss ein. Das Obergeschoss ... weiter lesen
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