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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wirtschaftsplan
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft auch ohne alle Wohnungseigentümer wirksam
Karlsruhe (jur). Wenn ein Wohnungseigentümer versehentlich nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen wurde, sind die dort gefassten Beschlüsse nicht automatisch nichtig. Nur wenn der Eigentümer gezielt draußen gehalten werden sollte, muss die Versammlung neu zusammenkommen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 4. September 2012, veröffentlichten Urteil vom 20. Juli 2012 entschied (Az.: V ZR 235/11). Anfechten kann der Ausgeschlossene die gefassten Beschlüsse aber immer. Der klagende Eigentümer nutzte lediglich eine Garage. Daher nahm der von der Eigentümergemeinschaft bestellte Verwalter irrtümlich an, er sei zu den Versammlungen nicht zu laden. Nach den vertraglichen Grundlagen der Eigentümergemeinschaft war dies aber falsch. Daher weigerte ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Vermieter kann Jobcenter nicht wegen Mietrückständen verklagen
Celle (jur). Zahlt das Jobcenter die Miete für einen Hartz-IV-Bezieher direkt an den Vermieter, kann dieser bei noch offenen Nebenkostennachzahlungen nicht die Behörde verklagen. Die Ansprüche müssen vielmehr gegenüber dem Vertragspartner, dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger, gerichtlich geltend gemacht werden, stellte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 7. März 2022, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: L 11 AS 578/20).
Im konkreten Fall hatte ein Vermieter Wohnungen in Goslar an Hartz-IV-Bezieher vermietet. Die Mieter mussten allerdings zustimmen, dass das Jobcenter die Miete direkt an ihn zahlt. So wollte der Vermieter auf der sicheren Seite sein und mögliche Mietrückstände der Mieter vermeiden.
Doch als im konkreten Fall eine Bedarfsgemeinschaft ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Durchführung von Schönheitsreparaturen
Die Renovierung bzw. die Schönheitsreparaturen im Mietrecht , die aufgrund eines normalen, vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich geworden sind, hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn das vertraglich wirksam vereinbart ist.
1. Grad der Abnutzung
Haben Vermieter und Mieter eine entsprechende Regelung im Mietvertrag wirksam vereinbart, muss der Mieter die Schönheitsreparaturen stets vornehmen, wenn die Abnutzungen der Räume einen derartigen Grad erreicht haben, der die Annahme rechtfertigt, der Zustand der Wohnung sei nicht mehr als vertragsgemäß anzusehen. Ab wann ein solcher Grad der Abnutzung anzunehmen ist, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen ab und davon, wie pfleglich der Mieter die Wohnung im Laufe der Mietzeit behandelt hat. In der Mietpraxis ist dazu ... weiter lesen
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