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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Neuregelung der Kostenverteilung bei WEG laut BGH zulässig
In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unter bestimmten Voraussetzungen die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu Lasten einzelner Eigentümer ändern dürfen (Az.:  V ZR 81/23 und V ZR 87/23 ). Diese Entscheidung basiert auf dem 2020 reformierten Wohnungseigentumsgesetz. Doppelparker und Dachfenster im Fokus In dem Verfahren V ZR 81/23 ging es um die Kostenverteilung der Reparatur von Doppelparkern, die aufgrund eines Defekts nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschloss, dass nicht alle, sondern nur die Teileigentümer der Doppelparker die Kosten tragen sollten. Der klagende Teileigentümer wollte diesen Beschluss für ungültig erklären lassen, scheiterte jedoch in den ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht HAUSGELDKLAGE GEGEN GESELLSCHAFTER IST WOHNUNGSEIGENTUMSSACHE
11.11.2017
Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft verlangt von ehemaligen Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft die Zahlung rückständiger Hausgelder; die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Wohnungseigentümerin. Die Klage der Gemeinschaft wurde vor dem Amtsgericht ebenso wie die Berufung vor dem zuständigen Landgericht abgewiesen; das Landgericht hatte in seinem im April 2015 verkündeten Urteil keine Revision zugelassen; hiergegen hat die WEG beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Die Entscheidung: Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde als unstatthaft zurückgewiesen. Denn gegen Urteile in Wohnungseigentumssachen, die vor dem 31. Dezember 2015 verkündet wurden, ist die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 62 Abs. 2 WEG ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Die Eigenbedarfskündigung im Mietrecht
10.10.2021
Ein Vermieter kann dem Mieter im Mietrecht den Wohnraum wegen Eigenbedarf kündigen , wenn er die Wohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt, z. B. eine Pflegekraft oder einen Familienangehörigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Vermieter ist berechtigt, sich im Mietrecht auf Eigenbedarf zu berufen, wenn er dafür vernünftige, nachvollziehbare Gründe vortragen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will. Nur das Entfallen eines Kündigungsgrunds vor Ablauf der Kündigungsfrist führt zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Es ist unschädlich, wenn ein Kündigungsgrund erst nach Ablauf der Kündigungsfrist entfällt. Gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB können ... weiter lesen
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