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Kirsten Brückner-Schneider
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Abrechnungsspitze
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Untervermietung auch bei Einzimmerwohnung möglich
Karlsruhe (jur). Auch Mieter einer Einzimmerwohnung können ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung haben, dem der Vermieter zustimmen muss. Voraussetzung ist, dass der Mieter einen Teil der Wohnung weiterhin selbst nutzt, etwa zum Unterstellen eigener Sachen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 14. September 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: VIII ZR 109/22).
Im Streitfall geht es um eine Einzimmerwohnung in Berlin. Der Mieter hatte einen längeren Auslandsaufenthalt. Daher wollte er die Wohnung vom 15. Juli 2021 bis zum 30. November 2022 untervermieten.
Wenn Mieter „ein berechtigtes Interesse (haben), einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen“, muss laut Gesetz der Vermieter dem zustimmen, sofern dies zumutbar ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Die Eigenbedarfskündigung im Mietrecht
Ein Vermieter kann dem Mieter im Mietrecht den Wohnraum wegen Eigenbedarf kündigen , wenn er die Wohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt, z. B. eine Pflegekraft oder einen Familienangehörigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Der Vermieter ist berechtigt, sich im Mietrecht auf Eigenbedarf zu berufen, wenn er dafür vernünftige, nachvollziehbare Gründe vortragen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will.
Nur das Entfallen eines Kündigungsgrunds vor Ablauf der Kündigungsfrist führt zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Es ist unschädlich, wenn ein Kündigungsgrund erst nach Ablauf der Kündigungsfrist entfällt.
Gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB können ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Musikunterricht in der Wohnung kann zur Mietkündigung führen
Karlsruhe (jur). Geben Mieter in ihrer Wohnung regelmäßig Musikunterricht, muss dies der Vermieter nicht dulden. Geht solch eine „geschäftliche Tätigkeit“ über die „übliche Wohnnutzung“ hinaus, ist hierfür die Erlaubnis des Vermieters erforderlich, urteilte am Mittwoch, 10. April 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 213/12). Ohne Zustimmung des Vermieters droht danach die Mietkündigung.
Damit muss ein Gitarrenlehrer aus Berlin seine Wohnung räumen. Der Vermieter hatte ihm gekündigt, weil er mehrere Jahre in der Wohnung ohne Erlaubnis Gitarrenunterricht erteilt habe. Dadurch sei der Hausfrieden gestört worden. Mehrere Mitmieter hätten sich wegen des Gitarrenlärms beschwert.
Der BGH bestätigte nun die ... weiter lesen
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