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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Beschlussfassung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Mietwohnung: Was ist auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten?
Ob Mieter auf dem Balkon ihrer Mietwohnung z. B. eine Markise montieren, Blumen aufstellen, eine Satellitenschüssel anbringen oder rauchen dürfen, verrät dieser Ratgeber.   Markise auf Balkon Zunächst einmal ist interessant, ob Mieter auf dem Balkon eine Markise als Sonnenschutz anbringen dürfen. Denn hierdurch wird auch die Wohnung vor Sonneneinstrahlung und somit vor Hitze geschützt. Allerdings darf der Mieter normalerweise die Markise nicht einfach an die Wand montieren, sondern muss beim Vermieter die Genehmigung einholen. Dieser darf diese nicht einfach verweigern, sondern muss sich auf einen plausiblen Grund berufen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichtes München vom 07.06.2013 – 411 C 4836/13 sowie einem Urteil des Amtsgerichtes ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Eine Doppelhaushälfte ist ein Einfamilienhaus
Hanau (jur). Als Einfamilienhaus gilt auch eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus. Sieht ein Mietspiegel für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Einfamilienhäuser einen Zuschlag von 25 Prozent vor, gilt dies auch für eine Doppelhaushälfte, entschied das Amtsgericht Hanau in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 7. Juli 2023 (Az.: 34 C 126/22).  Im konkreten Fall wollte ein Vermieter die Nettokaltmiete für seine vermietete 110 Quadratmeter große Doppelhaushälfte mit einer zusätzlichen 20 Quadratmeter großen Terrasse und einem zweiten Bad auf 1.137 Euro erhöhen. Er begründete die beabsichtigte Mieterhöhung mit dem Mietspiegel und der darin aufgeführten ortsüblichen Vergleichsmiete. Grundsätzlich darf die Miete bis zu 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Mietvertrag: Kündigung um 22:30 Uhr zu spät?
24.01.2023
Eine schriftliche Kündigung eines Wohnraummietvertrags geht nicht schon am dritten Werktag zu, wenn der Kündigende sie um 22:30 Uhr in den Briefkasten des Empfängers wirft und diesen mündlich über den Einwurf und den Inhalt informiert (LG Krefeld v. 21.09.2022 - 2 S 27/21). Sachverhalt : Die Parteien stritten nach beendetem Mietverhältnis über die Höhe der Kautionsrückzahlung. Der Vermieter meinte, er könne mit der Miete für Mai 2020 aufrechnen. Die Mieterin wandte ein, dass das Mietverhältnis bereits zum 30.4.2020 beendet war, ein Mietzahlungsanspruch für Mai 2020 somit nicht bestehe. Der Vermieter argumentierte, dass das Mietverhältnis durch die Kündigung vom 04.02.2020 erst zum Ablauf des 31.05.2020 beendet worden sei, da ihm die Kündigung ... weiter lesen
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