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Jahresabrechnung
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Sebastian Jach
Rechtsanwaltssozietät Beckmann & Massmann GbR
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Nicole Gottwald
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Björn-Erik Morgenroth
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Jahresabrechnung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Grillen auf dem Balkon - was muss beachtet werden?
Insbesondere im Sommer steigt in Deutschland das Bedürfniss den Grill anzuschmeißen. Vor allem Personen, die direkt in der Innenstadt leben tun dies gerne auf dem Balkon. Allerdings können dabei gleich mehrere rechtliche Probleme auftreten, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. So ist beim Grillen auf dem Balkon häufig das Mietrecht, das Immissionsschutzrecht und Nachbarrecht betroffen.
Grillen in den eigenen vier Wänden – Wie oft?
Innerhalb der eigenen Wohnung darf sich ein Mieter vollständig in seiner Persönlichkeit entfallen. Allerdings ist diese Freiheit nicht grenzenlos. Es müssen die Interessen der Nachbarn und die Nachtruhe beachtet werden. Diesen Grundsatz hat frühzeitig das AG Wedding in einem Urteil (Az. 10 C 476/89) ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Untervermietung auch bei Einzimmerwohnung möglich
Karlsruhe (jur). Auch Mieter einer Einzimmerwohnung können ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung haben, dem der Vermieter zustimmen muss. Voraussetzung ist, dass der Mieter einen Teil der Wohnung weiterhin selbst nutzt, etwa zum Unterstellen eigener Sachen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 14. September 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: VIII ZR 109/22).
Im Streitfall geht es um eine Einzimmerwohnung in Berlin. Der Mieter hatte einen längeren Auslandsaufenthalt. Daher wollte er die Wohnung vom 15. Juli 2021 bis zum 30. November 2022 untervermieten.
Wenn Mieter „ein berechtigtes Interesse (haben), einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen“, muss laut Gesetz der Vermieter dem zustimmen, sofern dies zumutbar ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Swimmingpool-Bau nicht einfach ohne die Wohnungseigentümer
Karlsruhe (jur). Ein Wohnungseigentümer darf trotz seines Sondernutzungsrechts an einem Gescheinschaftsgrundstück dort nicht einfach einen Swimmingpool bauen. Solche gravierenden Umgestaltungen bedürfen immer der Zustimmung der anderen, von der Baumaßnahme betroffenen Wohnungseigentümer, urteilte am Freitag, 17. März 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: V ZR 140/22). Ohne die erforderliche Zustimmung bleibt dem Wohnungseigentümer für den Swimmingpool-Bau dann nur die sogenannte Beschlussersetzungsklage, bei der ein Gericht die fehlende Gestattung ersetzen kann.
Im Streitfall ging es um einen Streit zwischen Wohnungseigentümern in Bremen. Die zur jeweiligen Haushälfte gehörenden Gärten stellten Gemeinschaftseigentum dar. Die Wohnungseigentümer verfügten aber über ein Sondernutzungsrecht an ihrem ... weiter lesen
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