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Marco Tänzer
Rechtsanwalt Marco Tänzer, Kanzlei für Immobilienrecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Rückzahlung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
KEINE NEUEN PFLICHTEN FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER DURCH BESCHLUSS
Der Fall:
Eine Wohnungseigentümerin wendete sich gegen einen Beschluss aus einer Eigentümerversammlung. Die Wohnanlage bestand aus sechs Einheiten mit jeweils 1/6 Miteigentumsanteil. Der Klägerin gehörte eine der beiden EG-Wohnungen; zur Wohnung gehört ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche. Ein entsprechendes Sondernutzungsrecht besteht zu Gunsten der anderen EG-Wohnung.
Nach § 6 der Teilungserklärung obliegt die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Gemeinschaft und ist vom Verwalter durchzuführen. Weiter ist in § 4 TE bestimmt, dass eine Änderung der §§ 3-20 nur durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit möglich ist. In der Eigentümerversammlung am 26. Juli 2012 wurde folgender Beschluss gefasst:
„ Die ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ruhestörung: das müssen Sie als Mieter wissen
Werden andere Personen durch Lärm gestört, so spricht man von einer Ruhestörung (oder auch Lärmstörung).
Sind Geräusche – entweder der Lautstärke, der Uhrzeit oder ihrer Penetranz wegen – unzumutbar für eine ungewollte Zuhörerschaft, so kann sich diese dagegen wehren.
Nachfolgend finden Mieter Hilfe wie sie sich gegen Lärm von Nachbarn wehren können.
Ruhestörung im Gesetz
Zwar besteht hierzulande kein Gesetz , welches eine vollständige Ruhe garantieren würde, dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch nicht, dass im zwischenmenschlichen Zusammenleben jegliche Form der Lärmbelästigung hingenommen werden muss.
Bund, Länder und Gemeinden haben diverse Rechtgrundlagen geschaffen, um gegen ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mieträume ist eine gezahlte Mietkaution durch den Vermieter zurückzugeben oder zu verwerten.
Die Kaution ist zurückzugeben, wenn alle Ansprüche des Vermieters erfüllt oder verjährt sind. Der Vermieter kann allerdings gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen, auch wenn diese bereits verjährt sind. Das gilt nicht für Ansprüche, die bei Beendigung der Mietzeit und damit bei Entstehung der Aufrechnungslage bereits verjährt waren (§ 390 BGB).
Gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Sicherungsabrede umfasst sind. Es ist deshalb eine Aufrechnung des Vermieters mit Ansprüchen aus ... weiter lesen
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