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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Umlaufbeschluss
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Mietrecht: Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses
02.02.2020
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mieträume ist eine gezahlte Mietkaution durch den Vermieter zurückzugeben oder zu verwerten. Die Kaution ist zurückzugeben, wenn alle Ansprüche des Vermieters erfüllt oder verjährt sind. Der Vermieter kann allerdings gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen, auch wenn diese bereits verjährt sind. Das gilt nicht für Ansprüche, die bei Beendigung der Mietzeit und damit bei Entstehung der Aufrechnungslage bereits verjährt waren (§ 390 BGB). Gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Sicherungsabrede umfasst sind. Es ist deshalb eine Aufrechnung des Vermieters mit Ansprüchen aus ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht MÄNGELRECHTE VOR DER ABNAHME?
11.11.2017
Der Fall: Ende 2004 nehmen mehrere Erwerber mit dem Verwalter das vom Bauträger hergestellte Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage ab. Zwei Jahre danach erwirbt K eine Wohnung vom Bauträger, vereinbart Bauleistungen für das Sondereigentum und eine förmliche Abnahme des Bauwerks; in dem Vertrag heißt es unter anderem: „ Die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums ist bereits erfolgt. Der Verkauf gilt nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart. “ Nach der Übergabe der Wohneinheit tritt K Mängelansprüche an die Wohnungseigentümergemeinschaft ab; diese nimmt den Bauträger aus abgetretenem Recht auf Leistung von Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Anspruch. Der Bauträger wendet im gerichtlichen Verfahren ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Klausel über erschwerte Wohnungskündigung gilt auch nach Hausverkauf
Karlsruhe (jur). Ist nach einem Mietvertrag eine Wohnungskündigung nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig, muss sich bei einem Hausverkauf daran auch der neue Eigentümer halten. Dies gilt selbst dann, wenn der neue Vermieter selbst in dem Haus wohnt, sich dort nur zwei Wohnungen befinden und eine Mietkündigung nach dem Gesetz dann eigentlich auch ohne ein „berechtigtes Interesse“ möglich ist, urteilte am Mittwoch, 16. Oktober 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 57/13). Im konkreten Fall hatte ein Berliner Mieter mit seiner Vermieterin vereinbart, dass das Mietverhältnis grundsätzlich nicht aufgelöst werden kann. Nur bei einem „wichtigen berechtigten Interesse“ sei die Kündigung zulässig. 2006 verkaufte die Vermieterin ... weiter lesen
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