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Aktuelle Rechtstipps zum Thema WEG
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
MINDERUNG 100 %?
Der Fall:
In der streitgegenständlichen Mietwohnung wurden seitlich der Dusche Anfang 2014 Fliesenfugen undicht; an der gegenüberliegenden Flurwand ist Feuchtigkeit durch massive Ausblühungen ausgetreten. Die Mieter haben zunächst weder Schadensbeseitigungsarbeiten zugelassen, noch Mietminderungen durchgeführt. Sie haben aber mit dem Vermieter einen Termin für die Durchführung von Sanierungsarbeiten im Monat April 2015 vereinbart. Die Duldung der Sanierungsarbeiten haben die Mieter von einer Vorschusszahlung betreffend des Verdienstausfalls wegen unbezahlten Urlaubs sowie bezüglich der Kosten einer Ersatzunterkunft abhängig gemacht. Der Vermieter hat eine Hotelunterbringung ohne Vorschusszahlung zugesagt, aber einen Anspruch auf Verdienstausfall abgelehnt. Die Durchführung ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
SCHALLSCHUTZ – BESTANDSSCHUTZ IN DER WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT?
Der Fall:
Die Parteien des Verfahrens waren Wohnungserbbauberechtigte. Die Beklagten haben das über der Wohnung der Kläger liegende Appartement im Jahr 2006 erworben. Danach ließen die Beklagten den vorhandenen Teppichboden entfernen und Parkett einbauen. Dagegen wandten sich die Kläger mit der Begründung, durch den Wechsel des Bodenbelages habe sich der Trittschall erhöht. Die Beklagten wurden durch das Amtsgericht antragsgemäß zur Verlegung eines Teppichbodens oder einen in der Trittschalldämmung gleichwertigen Bodenbelag anstelle des Parketts verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
Die Entscheidung:
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. – Der rechtliche ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietwohnung: Was ist auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten?
Ob Mieter auf dem Balkon ihrer Mietwohnung z. B. eine Markise montieren, Blumen aufstellen, eine Satellitenschüssel anbringen oder rauchen dürfen, verrät dieser Ratgeber.
Markise auf Balkon
Zunächst einmal ist interessant, ob Mieter auf dem Balkon eine Markise als Sonnenschutz anbringen dürfen. Denn hierdurch wird auch die Wohnung vor Sonneneinstrahlung und somit vor Hitze geschützt. Allerdings darf der Mieter normalerweise die Markise nicht einfach an die Wand montieren, sondern muss beim Vermieter die Genehmigung einholen. Dieser darf diese nicht einfach verweigern, sondern muss sich auf einen plausiblen Grund berufen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichtes München vom 07.06.2013 – 411 C 4836/13 sowie einem Urteil des Amtsgerichtes ... weiter lesen
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